Heft 03 - 2012


Vollzugshilfen zur Einstufung von Bodenmaterial - Zum Beitrag von Nisipeanu/Scheier, „Wie gefährlich sind Bauschutt und Bodenmaterial?“, AbfallR 2012, S. 66 ff.
Dr. Olaf Kropp
Nisipeanu/Scheier untersuchen in ihrem Beitrag die Einstufung von Bauschutt und Bodenmaterial am Beispiel eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Danach sind Bodenmaterial und Baggergut dann als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 05 03* und 17 05 05*) zu qualifizieren, wenn die Eluat-Zuordnungswerte für Deponien der Klasse I (DK-I) nach Anhang 3 Nr. 2 Tabelle 2 Spalte 6 der Deponieverordnung (DepV) oder die Feststoff-Grenzwerte nach Anlage 1 des Erlasses überschritten sind. Nisipeanu/Scheier erläutern dabei nicht, woraus sich diese Kriterien ableiten, kommen aber zu dem Ergebnis, dass sie nicht in den europäischen und deutschen Regelungen zur Einstufung von gefährlichen Abfällen vorgesehen seien.
Dienstleistungskonzessionen im Entsorgungsbereich
Dr. Dominik R. Lück, Christine Radeloff
Dienstleistungskonzessionen unterfallen nicht dem förmlichen Vergaberecht. Dies bedeutet, dass die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen unzuständig sind und nur ein eingeschränkter Primärrechtsschutz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten gewährt wird. Zudem haben Vergabestellen bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession allenfalls die Grundsätze des Vergaberechts zu beachten. Vor diesem Hintergrund sind in letzter Zeit auch im Entsorgungsbereich Konzessionen vergeben worden. Im Rahmen von Altpapiervergaben hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2005 festgestellt, dass die Vermarktung bzw. auch der Verkauf von Altpapier keine ausschreibungsfreie Dienstleistungskonzession darstellt. Jüngst hat nunmehr das Oberlandesgericht Düsseldorf auch zur Zulässigkeit von Dienstleistungskonzessionen im Bereich der Alttextilverwertung und der Restabfallsammlung Stellung genommen.
Eigentum am Altpapier - Eigentumserwerb der Systembetreiber bei der Mitbenutzung des kommunalen PPK-Sammelsystems?
André Scharnewski
Die Systembetreiber erwerben nicht originär vom Verbraucher Eigentum, wenn dieser PPK-Verkaufsverpackungen in das vom örE vorgehaltene und betriebene Altpapiererfassungssystem einwirft. Nur aus vom örE abgeleitetem Recht können die Systembetreiber Eigentum an den PPK-Verkaufsverpackungen erwerben. Dazu müsste sich der örE im Wege einer Vereinbarung bereit erklären, für den Systembetreiber als Stellvertreter und Besitzmittler aufzutreten. Einen Anspruch, den örE dazu zu verpflichten, haben die Systembetreiber nicht. Damit haben die Systembetreiber keinen Anspruch auf Herausgabe eines Anteils am Altpapier-Sammelgemisch gegenüber dem operativ tätigen örE.
Die Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung („Wertstofftonne“)
Jürgen Seitel
Nachstehender Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 24.5.2012 auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag gehalten hat und gibt ausschließlich seine persönliche Meinung wieder. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem vom Umweltbundesamt durchgeführten Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung einschließlich der zugrunde liegenden Studien sowie mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen, ableitbaren Schlussfolgerungen und Gestaltungsoptionen.
Private Entsorgungstätigkeit nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz – Rechtsstellung von Abfallverursachern und Entsorgungswirtschaft
Prof. Dr. Clemens Weidemann
Das mir gestellte Thema fragt nach Umfang und Reichweite privater Entsorgungstätigkeit, also nach der Rechtsstellung von Abfallverursachern und Entsorgungswirtschaft nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Von der Abfallbeseitigung zur Kreislaufwirtschaft - 40 Jahre Abfallrecht in Deutschland
MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung
In diesen Tagen steht im Mittelpunkt der abfallwirtschaftlichen Diskussion das Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 1.6.2012. Dieses neue Gesetz überschattet etwas den Umstand, dass das deutsche Abfallrecht 40 Jahre alt wird: Am 11.6.1972 trat mit dem Abfallbeseitigungsgesetz erstmals ein Gesetz in Kraft, das sich ausschließlich dem Umgang mit Abfällen widmete.
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