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BDSV schlägt Aufhebung der Verwertungshierarchie bei Gebrauchsgüterverordnungen vor
Düsseldorf. Aufbereitungsversuche von gebrauchten Elektro-Haushaltsgroßgräten zeigen, daß keine Notwendigkeit der selektiven Erfassung von Leiterplatten besteht“, sagten Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) und des ZVEI am Rande einer Sitzung der ARGE car-net am 7. Juli 2004 in Frankfurt/Main. Dies sei das Ergebnis einer Untersuchung der Behandlung von Elektro-Haushaltsgroßgeräten in Bezug auf die Abtrennung von Leiterplatten“, die gemeinsam von den BDSV-Shredderbetrieben, die in der ARGE car-net zusammengeschlossen sind, und den Großgeräteherstellern im ZVEI beim Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Auftrag gegeben worden ist.
Ausgangspunkt für diese Untersuchung sei der Artikel 6 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Danach sei eine selektive Behandlung des Elektronikschrotts gemäß Anhang II durchzuführen. Dies würde zum Beispiel die Entfernung der Leiterplatten aus sonstigen Geräten bedeuten, wenn die Oberfläche der Leiterplatte größer als 10 Quadratzentimeter ist (Anhang II Ziff. 1) Diese Forderung sei nach Ansicht der Wirtschaftsbeteiligten ökonomisch nicht zu erfüllen und würde ökologisch keinen weiteren Gewinn bringen.
Ziel der Untersuchung des INFA war es nachzuweisen, ob die Leiterplatten bei Elektro-Haushaltsgroßgräten durch eine mechanische Behandlung effektiv abgetrennt werden können. Eine entsprechende Analyse sei in der Shredder-Anlage der Rohstoff Recycling Osnabrück GmbH durchgeführt worden. Diese Anlage verfüge über Aufbereitungstechnik wie Shredder, Windsichtung, optische sowie Schwimm-Sink-Trennung.
In der Sitzung der ARGE car-net am 7. Juli sei das Ergebnis der Untersuchung vorgetragen und zusammen mit Vertretern der Großgerätehersteller im ZVEI und der Automobilindustrie diskutiert worden. Zusammenfassend läßt sich sagen: Der Gesamtanteil an Leiterplatten in der Weißen Ware“ war mit 0,055 Gewichtsprozent sehr gering. Bei der mechanischen Aufbereitung konzentrierte sich der sehr geringe Anteil an Leiterplatten überwiegend in der Shredderleichtfraktion auf. Die Qualität der Shredderleichtfraktion änderte sich durch den Anteil an Leiterplatten nicht, sondern bewegte sich im Schwankungsbereich der analysierten Proben.
Nach Ansicht der BDSV-Shredderbetreiber und der Großgerätehersteller im ZVEI ließen sich aus den vorliegenden Untersuchungsergebnissen für Weiße Ware“ keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der selektiven Erfassung der Leiterplatten entnehmen.
Ferner sei ausführlich über Fragen zur Umsetzung von aktuellen und zukünftigen Gebrauchsgüterverordnungen (zum Beispiel gesetzliche Vorgaben zur Verwertung von Altfahrzeugen und gebrauchten Elektrohaushaltsgeräten) gesprochen worden. Im Mittelpunkt der Unterredung standen dabei die Auswirkungen bezüglich des Inkrafttretens der Abfallablagerungsverordnung zum 1. Juni 2005 und Fragen, wie Quoten am besten erfüllt werden könnten.
Man war sich in der Sitzung einig darüber, daß in Deutschland eine Postshreddertechnik erforderlich sei, die ökologisch sinnvoll sowie technisch machbar ist. Diese Postshreddertechnologie müsse in Deutschland aber erst flächendeckend zur industriellen Reife entwickelt werden. Darüber müsse mit den Entscheidungsträgern aus der Politik gesprochen werden. Unabhängig davon sollte über die Aufhebung der Verwertungshierarchie in den Gebrauchsgüterverordnungen nachgedacht werden. Beispielgebend hierbei könne das Aufbrechen der stofflichen Verwertungsquote zugunsten der energetischen Verwertung bei der Verpackungsverordnung sein. Über die gesamte Problematik hat die BDSV Anfang Juli in Berlin bereits ein Hintergrundgespräch mit Abgeordneten des deutschen Bundestages geführt. (Dr. Beate Kummer)
Kontakt: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV), Berliner Allee 48, D-40212 Düsseldorf, Tel. 0211 - 82 89 53-0, eMail: zentrale@bdsv.de, Internet: www.bdsv.de/.
(Aus: MüllMagazin 2-2004)
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