Abfallimporte stiegen in Deutschland innerhalb eines Jahres um 50 Prozent

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2002

Berlin. Im Jahr 2002 ist in Deutschland die Menge der importierten genehmigungspflichtigen Abfälle erneut stark angestiegen. Sie betrug 3,9 Millionen Tonnen. Im Vorjahr waren es noch 2,65 Millionen Tonnen. Damit hat sich die Prognose des Umweltbundesamtes (UBA) bestätigt: Die Fachleute des UBA sagten bereits zu Jahresbeginn diese Entwicklung voraus. Der größte Teil der Importe ging nach Nordrhein-Westfalen. In den süddeutschen Ländern überwiegt weiterhin der Export. Mehr als die Hälfte der Abfälle kommt aus den Niederlanden. Dort stiegen die Entsorgungsgebühren deutlich. Der Export genehmigungspflichtiger Abfälle ging in den vergangenen beiden Jahren zurück. Das geht aus der Statistik über die grenzüberschreitende Verbringung genehmigungspflichtiger Abfälle hervor, die das UBA jetzt vorgelegt hat.

Die Importmengen lassen sich vor allem in folgende Segmente unterteilen: 1,1 Millionen Tonnen gemischte Materialien, wie Sortierreste und gemischte Verpackungsabfälle, 400.000 Tonnen behandeltes Holz, 260.000 Tonnen Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen, 220.000 Tonnen Klärschlamm, 200.000 Tonnen Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie, 180.000 Tonnen Hühnertrockenkot, 120.000 Tonnen Rückstände aus der Aluminiumerzeugung sowie 70.000 Tonnen Altöl.

Die vorherrschenden Entsorgungsarten beim Import sind die energetische Verwertung (900.000 t), die thermische Behandlung in Müllverbrennungsanlagen (300.000 t), die Rückgewinnung von Metallen (500.000 t), die Verwendung als Düngemittel in der Landwirtschaft (340.000 t), die Deponierung (73.000 t), die Einlagerung in Untertagedeponien (60.000 t) und die Verwendung als Bergversatzmaterial (170.000 t). 550.000 Tonnen wurden einer Zwischenbehandlung – wie Sortieren und Konditionieren – unterzogen.

Für die Ausfuhr gefährlicher Abfälle besteht seit Januar 1998 ein umfassendes Exportverbot in Staaten, die nicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Europäischen Union (EU) angehören (dies sind vor allem weniger entwickelte Länder sowie mittel- und osteuropäische Staaten).

Die europäische Abfallverbringungsverordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen Transporten für nicht genehmigungspflichtige und für genehmigungspflichtige Abfälle, zu denen zum Beispiel die gefährlichen Abfälle zählen.

Zum Vergleich: Die Außenhandelsstatistik weist für nicht genehmigungspflichtige Abfälle Einfuhren in Höhe von 9,1 Millionen Tonnen aus. Die Ausfuhren betrugen hingegen 15,4 Millionen Tonnen.

Detaillierte Informationen stehen im Internet unter der Adresse www.umweltbundesamt.de, Stichwort: Abfallverbringung, zur Verfügung.

Kontakt: Umweltbundesamt,Thomas Hagbeck, Postfach 330022, 14191 Berlin, Telefon: (030) 8903-2215, -2250,-2226,  Fax: 030-8903-2798 , eMail: pressestelle@uba.de, Internet: www.umweltbundesamt.de.



Copyright: © Rhombos Verlag (10.12.2003)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

 

SIUS GmbH
der Spezialist für biologische
und mechanisch-biologische
Verwertung organischer Stoffe