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Zehn Forderungen für eine praxisnahe Überarbeitung
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft e. V., die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe
e. V. und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter
von Müllverbrennungsschlacken haben heute ein gemeinsames Papier mit
zehn Forderungen zur zeitnahen Überarbeitung der
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt.
Nach mehr als anderthalb
Jahren EBV in der Praxis zeigt sich, dass die Verordnung aktuell keinen
Motor für mehr Kreislaufwirtschaft im Straßen- und Erdbau darstellt,
sondern den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) ausbremst.
Diese unzufriedenstellende Situation kann in der Praxis maßgeblich
verbessert werden, indem man die EBV an wenigen zentralen Stellschrauben
nachjustiert. Das nun anstehende Planspiel 2.0 im Rahmen der
Evaluierung der Verordnung muss hierfür dringend genutzt werden.
In dem Forderungspapier wird der Fokus auf folgende konkrete Aspekte gelegt:Abfallende in EBV durch Wiederaufnahme von § 1 Abs. 1 Nr. 3 EBV (Entwurf a. F.) regelnVerwertung von MEB auf Kies / Grundgebirge ermöglichenBagatellgrenzen / Kleinmengenregelungen für Anzeigepflichten einführenVereinfachungen bei den Dokumentationspflichten für Verwender schaffen und Möglichkeiten der Digitalisierung zulassenMaterialklasse HMVA-3 wieder einführenMobile Anlagen bei Baustellenwechsel nicht unverhältnismäßig belastenBundeseinheitliche praktikable Lösung zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserabstandes schaffenÜberwachungswerte streichenAbgrenzung von technischen Bauwerken zu bodenähnlichen Anwendungen bundeseinheitlich definierenSchnittstelle
von EBV und AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen) zur Einstufung von MEB als (nicht)
wassergefährdend eindeutig und bundeseinheitlich regeln
Für Einzelheiten wird auf das Forderungspapier verwiesen (Downlaod PDF-Datei).
Die
Erfahrungen der Hersteller von MEB belegen, dass das komplexe Regelwerk
der EBV und umfangreiche Auflagen potenzielle Verwender abschrecken
lassen. Dadurch wird das Substitutionspotential der MEB für
Primärrohstoffe erheblich eingeschränkt - eine Entwicklung, die den
Zielen des Verordnungsgebers widerspricht.
Im Rahmen der
Evaluierung der EBV müssen die richtigen Leitplanken gesetzt werden,
damit sich die Verordnung endlich zu einem Motor der Kreislaufwirtschaft
im Baubereich entwickelt. Mit einer Umsetzung der aufgeführten zehn
Forderungen würde man sich diesem Ziel ein großes Stück annähern.
| Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (20.01.2025) | |