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Der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim (Block II) hat im Rahmen einer Routinekontrolle am 26.09. im System zur Behandlung radioaktiver Abwässer zwei Schäden an einer Rohrleitung der Säuredosierleitung festgestellt. Eine Gefahr für Menschen und Umwelt bestand nicht.
Unter einer der beschädigen Stellen befand sich eine kleine Lache,
während die andere Stelle trocken war. Eine vorgenommene Messung der
Kontamination ergab nur geringe Werte.
Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als sogenannte
Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe
sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr
für Menschen und Umwelt.
Bis zum Abschluss der Reparaturen hat der Betreiber das System außer Betrieb genommen.
Mit dem System zur Behandlung und Lagerung radioaktiver Abwässer im
Restbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim werden alle im
Kontrollbereich anfallenden Abwässer gesammelt und aufbereitet. Bei der
Behandlung können verschiedene Chemikalien zum Einsatz kommen wie zum
Beispiel Säure zur Einstellung des pH-Wertes.
Bei dem jetzt gemeldeten Ereignis beschränkte sich der Austritt von
säurehaltiger radioaktiver Flüssigkeit auf einen kleinen Bereich in der
Anlage. Die verursachte Kontamination war gering. Jedoch sind Leckagen
aus als aktivitätsführend eingestuften Systemen grundsätzlich
meldepflichtig. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist
sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die
Umwelt.Ergänzende Informationen für die Redaktionen
Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den
atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den
bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen
Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des
Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu
überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken
vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische
Verbesserungen einfließen zu lassen.
Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien
zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige
Ereignisse):
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