Plastikhersteller müssen künftig in Einwegkunststofffonds einzahlen
Umweltbundesamt errichtet digitale Plattform DIVID zum 1. Januar 2024
Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet
Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks
anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Die
Unternehmen zahlen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, der am
Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform
DIVID verwaltet wird. Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale
Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger
Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel
insbesondere an Städte oder Gemeinden. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ich
bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur
Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen
Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf
Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von
Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.
Zählungen jahrelanger
Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80-85 Prozent der
Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind
Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von
To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere
Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte
Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich
insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und
Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen.
Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz.
An wen richtet sich der Einwegkunststofffonds?
In
den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche
bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen
oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und
Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere
erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.
Was ist die Rolle des UBA?
Das
UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller
und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststoff-Plattform
DIVID. Ab 2024 wird sie für Herstellern und Anspruchsberechtigte für
Registrierungen und Meldungen bereitstehen. Ab 2025 bestimmt das UBA die
von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe
der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte.
Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von
Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die
Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des
Einwegkunststofffondsgesetzes ist.
Was ist die Aufgabe der Einwegkunststoffkommission?
Bei
der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die
Einwegkunststoffkommission unterstützt. Dieses noch zu errichtende
Beratungsgremium besteht aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der
Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und
Verbraucherverbände. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der
Einwegkunststoffkommission.
Copyright: | © Umweltbundesamt (19.05.2023) |
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