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Berichterstatterin des Europäischen Parlaments stellt Berichtsentwurf zur Verpackungsverordnung im Umweltausschuss vor
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft erteilt den Überlegungen im Europäischen Parlament
zu einem Erstzugriffsrecht auf Kunststoffrezyklate eine klare Absage und
warnt vor einer drohenden Monopolbildung.
„Einer Einführung von Erstzugriffsrechten auf Kunststoffrezyklate, wie
sie gerade im Umwelt- und im Industrieausschuss des Europäischen
Parlaments gefordert werden, wird der BDE massiv entgegentreten. Auch
die anderen europäischen Verbände der Entsorgungsbranche teilen unsere
Position. Rezyklate müssen auf dem freien Markt zum Verkauf angeboten
werden dürfen, und zwar ohne Begünstigung einzelner Marktteilnehmer“,
sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Montag in Berlin.
Hintergrund der Forderung ist eine aktuelle Debatte im Europäischen
Parlament und im Rat. Beide Gremien diskutieren derzeit den Vorschlag
der EU-Kommission für eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar
anwendbare Verpackungsverordnung mit weitreichenden Regelungen, die u.a.
auch Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Recyclingquote, die
erweiterte Herstellerverantwortung und Rezyklateinsatzquoten betreffen.
Bei der Sitzung des federführenden Umweltausschuss des Europäischen
Parlaments am 4. Mai hatte die belgische Berichterstatterin der
liberal-zentristischen Fraktion Renew, Frédérique Ries, ihren
Berichtsentwurf vorgestellt und dabei auch diese Forderung angesprochen.
Dabei
erklärte sie in Bezug auf die Rezyklateinsatzquoten, dass
EU-Mitgliedstaaten denjenigen Produzenten „Zugang zu Rezyklat gewähren
sollten, die vom Kunststoff abhängen“. Unter diesen Quoten versteht man
Vorgaben, wie groß der Anteil von recycelten Materialien an neuen
Kunststoffverpackungen sein muss. Das Erstzugriffsrecht auf Rezyklate
ist ursprünglich eine Forderung der Getränkeindustrie. Die
Positionierung der Renew-Fraktion ist neu. In ihrem Berichtsentwurf
hatte Frau Ries bisher lediglich die Wichtigkeit des „sicheren und
gerechten“ Zugangs zu Rezyklat betont.
Auch laut dem kürzlich
veröffentlichen Entwurf der Stellungnahme der italienischen
Berichterstatterin des mitberatenden Industrieausschusses, Patrizia Toia
(S&D), sollen die Mitgliedstaaten den Verpackungsherstellern,
soweit technisch machbar, einen bevorzugten Zugang zu dem Rezyklat
sichern, das aus ihren Verpackungen stammt. Sie begründet dies mit der
Sorge, dass das Angebot die Nachfrage möglicherweise nicht decken könne.
Zugleich könne der durch Bevorzugung bestimmter Abnehmer herbeigeführte
Kreislaufschluss einen Anreiz für das recyclinggerechte Design
schaffen.
Die Europäische Kommission hatte Forderungen nach einem
Erstzugriffsrecht bisher nicht berücksichtigt und ein Erstzugriffsrecht
auf Rezyklat in ihren Vorschlag einer Verpackungsverordnung daher nicht
aufgenommen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Jegliche Bevorzugung
bestimmter Abnehmer von Rezyklaten lehnen wir mit Nachdruck ab.
Monopolisierte Zugriffsrechte wären keine Hilfe, sondern würden den
ohnehin noch ausbaufähigen Markt für Recyclingrohstoffe in der EU eher
noch weiter schwächen. Eine Beschränkung des freien Handels von
Rezyklaten wird mit Sicherheit zu niedrigeren Preisen führen und damit
den Anreiz für Investitionen in diesem Sektor schmälern. Die Folge wäre
weniger statt mehr Recycling. Zur Schaffung einer funktionierenden
Kreislauf- und Recyclingwirtschaft bedarf es daher auch in Bezug auf die
Rezyklate eines freien und fairen Wettbewerbs, in dem optimale Lösungen
entwickelt und umgesetzt werden. Wir sind davon überzeugt, dass die
Einführung des von der Kommission vorgeschlagenen verpflichtenden
Design-for-Recycling für Verpackungen zusammen mit den vorgeschlagenen
Rezyklateinsatz- und Recyclingquoten maßgeblich hierzu beitragen wird.“
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Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (15.05.2023) | |