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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Drogeriekette Müller und kündigt weitere Testbesuche an
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt das
Landgericht Ulm mit seinem Urteil vom 20. Februar 2023 (Az 11 O 29/22)
das Unternehmen Müller Drogeriemarkt zur Rücknahme von Elektroschrott,
so wie es das Gesetz seit über einem halben Jahr vorsieht.
Vorausgegangen waren Testbesuche der DUH im September 2022, bei denen
sich das Unternehmen geweigert hatte, ausgediente Elektroaltgeräte
zurückzunehmen. Das kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Das
Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Supermärkte und Drogerien, ihre
Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott ernst zu nehmen. Aktuell liegt
die Sammelquote alter Elektrogeräte in Deutschland bei nur 44 Prozent
und damit deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe von 65 Prozent. Die
sachgerechte Sammlung und fachgerechte Entsorgung sind wichtig, denn
Elektroschrott enthält nicht nur Wertstoffe für ein Recycling, sondern
auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht
entzündbare Akkus. Umso erschreckender, dass große Unternehmen wie
Müller erst durch Klagen dazu gezwungen werden müssen, ihrer
Verantwortung zum Schutz von Umwelt sowie Verbraucherinnen und
Verbrauchern nachzukommen. Bis die zuständigen Landesbehörden nicht
umfassend kontrollieren, werden wir weitere Tests in Supermärkten und
Drogerien zur Rücknahme von Elektroschrott durchführen und gegen
Verstöße rechtlich vorgehen. Rewe, Norma und Co. sind also gut beraten,
eine konsequente Rücknahme in allen Filialen sicherzustellen,
verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und
Kunden auch aktiv darüber zu informieren.“Link:
Hintergrundinformationen zur Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete
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