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Rechtliche Schritte gegen Starbucks, Cinemaxx & Co. eingeleitet
• DUH nimmt 16 große To-go-Anbieter unter die Lupe:
Verstöße gegen die neue Mehrwegangebotspflicht bei mehr als jedem
dritten Testbesuch festgestellt
• DUH geht juristisch gegen rechtswidriges
Verhalten der Ketten beziehungsweise Franchise-Händler von Starbucks,
Edeka, Rewe, Backwerk, Wiener Feinbäckerei, Steinecke, Yormas, Cineplex,
Cinestar und Cinemaxx vor
• DUH fordert von den Bundesländern endlich die
konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße –
Bundesumweltministerin Lemke muss außerdem Mehrwegangebotspflicht sofort
nachbessern
• Aufklärung, Informationen und Quiz für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Mehrwegnutzung unter: www.duh.de/projekte/mehrweg-quiz/
Berlin, 9.2.2023: Millionenschwere Konzerne und
Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinemaxx und
Backwerk verstoßen teils eklatant gegen die seit Jahresbeginn geltende
gesetzliche Mehrwegangebotspflicht. Das hat die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) aufgedeckt. Dazu hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband in
den vergangenen Wochen dokumentierte stichprobenartige Testbesuche bei
16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus
verschiedenen Branchen durchgeführt. Verstöße stellte die DUH in mehr
als jedem dritten Fall fest. Insgesamt sind 10 der 16 kontrollierten
Ketten betroffen. Gegen Unternehmen beziehungsweise Franchise-Händler
von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Wiener Feinbäckerei,
Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx hat die DUH nun juristische
Verfahren gestartet, um die Wiederholung der festgestellten Verstöße
auszuschließen.
„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große
Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen
und Verbrauchern hinwegsetzen. Das ist kein Versehen kleiner privater
Cafébesitzer. Es geht um große Namen wie Starbucks, Rewe oder Cinemaxx,
die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen was für gesetzliche
Pflichten sie zu erfüllen haben. Sie hatten zudem mehr als ein Jahr Zeit
zur Vorbereitung. Wir gehen nun juristisch mit allen uns zur Verfügung
stehenden Mitteln vor, um die Einhaltung künftig sicherzustellen. Wieder
einmal müssen wir uns für die Rechte von Verbraucherinnen und
Verbraucher stark machen, weil die zuständigen Landesbehörden ihren
Kontrollaufgaben nicht nachkommen. Denn für den Vollzug der
Mehrwegangebotspflicht sind die Bundesländer zuständig, die wir
ausdrücklich auffordern, endlich tätig zu werden. Bis dahin setzen wir
auf einen Dreiklang aus Kontrolle, Sanktionen und Aufklärung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Bei den Testbesuchen kontrollierten Tester der DUH
das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und
-deckeln. Das Gesetz sieht neben den Angebotspflichten jedoch auch die
Information der Kundinnen und Kunden über das Mehrwegangebot vor.
Dagegen wurde noch weit umfangreicher verstoßen, wie die DUH beim
Praxischeck feststellte. Wenn Mehrweg angeboten wurde, erhielten
Kundinnen und Kunden meist wenige oder gar keine Informationen darüber.
„In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen
wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein
mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben. Das
zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kundinnen
und Kunden im Unklaren lassen. Dass die Landesbehörden dieses Verhalten
zulassen, ist ein Skandal. Deshalb werden wir nicht nur Unternehmen,
sondern auch die zuständigen Behörden durch Abfragen zu deren
Vollzugstätigkeiten regelmäßig kontrollieren: Zum Schutz und Wohl der
Verbraucherinnen und Verbraucher“, ergänzt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter
auf Landesebene überprüfen nach Einschätzung der DUH die
Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend. Dies ist für
ein Gelingen jedoch absolut unerlässlich.
Die DUH kritisiert zudem, dass für einen Wandel hin
zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht
ausreiche. Sie enthält zu viele Schlupflöcher und Lücken. So können
Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche
Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie etwa Pappschachteln für Burger.
Das Gesetz sieht zudem keine finanziellen Anreize zur Mehrwegverwendung
vor, Vermüllung bleibt somit einfach und günstig. Außerdem setzen viele
Anbieter wie etwa McDonalds, Edeka oder Tchibo auf individuelle
Mehrwegverpackungen. Diese Insellösungen sind unkomfortabel für
Kundinnen und Kunden, da Mehrwegbecher oder Boxen nur bei dem jeweiligen
Anbieter zurückgegeben werden können. Damit Mehrwegverpackungen für
Getränke und Speisen wirklich zum neuen Standard werden, fordert die
DUH:
Neben der Kontrolle von Unternehmen und Behörden setzt die DUH auf die Aufklärung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu hat der Verband auf seiner Website ein Mehrwegquiz gestartet, mit dem Menschen unterhaltsam mehr über ihre Rechte und die Pflichten der Geschäfte lernen und schließlich sogar noch Gutscheine für Essen und Getränke in Mehrweg gewinnen können. Das Quiz ist abrufbar unter https://www.duh.de/projekte/mehrweg-quiz/.
Hintergrund:
Die DUH führte Testbesuche vom 11. bis 20. Januar
2023 in 35 Filialen von 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum
Mitnehmen aus verschiedenen Branchen in Berlin, München und Köln durch.
Die Tester haben in den ausgewählten Filialen über Bestellvorgänge die
Verfügbarkeit sowie die Verbraucherfreundlichkeit der Rückgabe von
Mehrwegverpackungen für Getränke und Essen überprüft. Zudem haben sie
dokumentiert, ob durch Informationstafeln oder -schilder sowie durch das
Verkaufspersonal auf das Mehrwegangebot hingewiesen worden ist. Auch
haben sie die Möglichkeit der Wiederbefüllung von mitgebrachten
Mehrwegbehältnissen getestet.
Mit der Mehrwegangebotspflicht möchte
die Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und
-Boxen für Getränke und Speisen verringern. Kaffeehausketten,
Fast-Food-Restaurants, Bäckereien und auch Kinos in Deutschland sind für
jährlich mehr als 5,8 Milliarden Einwegbecher und 10 Milliarden
Wegwerf-Essensboxen verantwortlich. Durch die Verwendung von
Mehrwegverpackungen können hingegen Abfälle vermieden, Ressourcen
geschont und das Klima geschützt werden.
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