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Liebing: "Entwurf besser als befürchtet, aber insgesamt noch eine Baustelle"
Nach der Befassung im Bundeskabinett haben die Gesetzentwürfe zu den
Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas am heutigen Freitag entscheidende
Verbesserungen erfahren.
Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
Die geplanten Preisbremsen sind richtig. Sie sind notwendig, um
Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und wirksam finanziell zu
entlasten. Der Kabinettsbeschluss dazu ist besser als vorherige
Entwürfe, aber bleibt noch hinter den Erwartungen zurück. Einiges bleibt
uneinheitlich - da sind die Entwürfe noch eine Baustelle. Immerhin
wurden mit dem Kabinettsbeschluss mehrere unserer Kritikpunkte
aufgegriffen.
Positiv ist:
Benachteiligung von Stadtwerken aufgehoben
Wir begrüßen, dass die Benachteiligung von Stadtwerke aufgehoben wurde.
Bisher schlossen die Gesetzentwürfe alle Unternehmen von den
Preisbremsen aus, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt in der
Energieerzeugung, -umwandlung oder -verteilung liegt. Diese Regelung war
völlig willkürlich und hätte die kommunale Daseinsvorsorge gefährdet.
Denn viele Stadtwerke kümmern sich vor Ort nicht nur um die
Energieversorgung, sondern auch um die Wasserversorgung, den
Öffentlichen Nachverkehr oder den Betrieb von Schwimmbädern. Wie von uns
gefordert, bleiben nun ausschließlich Entnahmestellen, die der
Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen, von der Entlastung durch
die Preisbremsen ausgenommen,
Strompreisbremse: Rückwirkung machbar
Die Gesetzentwürfe beinhalten ein sehr komplexes Vorhaben mit extrem
ambitioniertem Zeitplan. Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den
Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab März vorsehen. Das ist
angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer
noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für
Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen
undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar. Hier zumindest sehen
die Gesetze jetzt auch einheitliche Regelungen vor. Das darf in den
weiteren Beratungen nicht in Frage gestellt werden.
In zwei anderen zentralen Punkten bleibt unsere Kritik bestehen:
Streichung von vermiedenen Netznutzungsentgelten
Der im Gesetzentwurf geplante ersatzlose Entfall der vermiedenen
Netznutzungsentgelte (§120 EnWG und 18 StromNEV) ab nächstem Jahr ist
reiner Unfug, weder durchdacht noch vorausschauend. Die Streichung
dieser Entgelte für dezentrale Einspeisung gefährdet die
Kalkulationsbasis zahlreicher kommunaler Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
und damit den Weiterbetrieb dieser dringend benötigten Anlagen. Die
Unternehmen hatten mit den Erlösen kalkuliert und sehen sich nun mit
einem Vertrauensbruch konfrontiert. Der geplante Eingriff sendet
angesichts des dringend nötigen Zubaus an H2-ready KWK-Anlagen und des
Ausbaus der Wärmenetze das völlig falsche Signal an Investoren. Wir
bauen auf die parlamentarischen Beratungen, diese Fehlsteuerung zu
korrigieren.
Erlösabschöpfung befristen
Ein
Irrweg bleibt aus unserer Sicht die im Rahmen der Strompreisbremse
vorgesehene Abschöpfung von sogenannten Zufallserlösen. Wir begrüßen
sehr, dass nun doch von einer rückwirkenden Abschöpfung ab September
2022 abgesehen wurde und der Starttermin auf den 1. Dezember 2022 gelegt
werden soll. Als Schritt in die richtige Richtung bewerten wir
ebenfalls die Laufzeitverkürzung bis höchstens zum 30. April 2024. Ein
verlässliches Enddatum ist wichtig, um das Investitionsklima nicht noch
mehr zu gefährden. Betreiber von Anlagen müssen weiterhin aufgrund von
zu niedrig angesetzten Referenzkosten und Sicherheitszuschlägen eine
Abschöpfung befürchten, selbst dann, wenn gar keine besonders hohen
Gewinne entstehen. Das könnte vor allem die Biomasse- und Altholzanlagen
betreffen, die mit massiven Kostensteigerungen zu kämpfen haben. Wir
fordern deshalb KWK, Biomasse, Abfall, Klärschlamm- beziehungsweise
Klärgas, Grubengas und veredelte Braunkohleprodukte von der
Erlösabschöpfung zu befreien.
Außerdem sind bei
Informationsfristen und Grundpreisregelungen noch etliche Dinge unklar
und uneinheitlich geregelt. Hier sind die Gesetzentwürfe noch eine
Baustelle, die im Parlament in Ordnung gebracht werden muss.
Über die geplanten Gesetze zu den Preisebremsen werden Bundestag und Bundesrat voraussichtlich Mitte Dezember abstimmen.
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