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Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) ist irritiert ĂŒber die von Bundestag und Bundesrat trotz massiver Bedenken nahezu aller SachverstĂ€ndigen sowie entgegen der Warnungen vieler BranchenverbĂ€nde beschlossene Einbeziehung der MĂŒllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab 1. Januar 2024.
Die
Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in
Deutschland e.V. (ITAD) ist irritiert ĂŒber die von Bundestag und
Bundesrat trotz massiver Bedenken nahezu aller SachverstÀndigen sowie
entgegen der Warnungen vieler BranchenverbÀnde beschlossene Einbeziehung
der MĂŒllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab
1. Januar 2024.
Zwar wird die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung fĂŒr das
Jahr 2023 ausgesetzt und damit auch die Verteuerung der AbfĂ€lle fĂŒr ein
Jahr verschoben. Somit bleibt aber allenfalls etwas mehr Zeit,
sachgerechte Lösungen in Bezug auf eine halbwegs praktikable Umsetzung
zu finden.
ITAD ist in der Sache jedoch weiterhin davon ĂŒberzeugt, dass die
Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den nationalen
Emissionshandel ĂŒber das BEHG in Bezug auf den Beitrag der Branche auf
den Umwelt- und Klimaschutz ein RĂŒckschritt ist.
âDie Ausweitung des BEHG auf die Abfallverbrennung ist und bleibt
sachlich falsch. Ein nationaler Alleingang birgt zudem die groĂe Gefahr
von abfallwirtschaftlichen KollateralschÀden ohne Lenkungswirkung und
ohne Mehrwert fĂŒr den Klimaschutzâ, sagt ITAD-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Carsten
Spohn und sieht auch die Kostenentwicklung bei der Abfallentsorgung
kritisch: âDer Gesetzgeber verstrickt sich beim BEHG selbst in
WidersprĂŒche. So soll sich auf der einen Seite durch die Einbeziehung
der MĂŒllverbrennung in das BEHG kein ErfĂŒllungsaufwand fĂŒr BĂŒrgerinnen
und BĂŒrger ergeben. Gleichzeitig soll die Bepreisung der fossilen
Brennstoffemissionen aber zu einem Anstieg der Kosten der
Abfallverbrennung und damit zu einer Erhöhung der AbfallgebĂŒhren fĂŒhren.
Das bleibt vor dem Hintergrund der aktuellen Entlastungsdiskussionen
fĂŒr Haushalte und Industrie aufgrund der Auswirkungen des
Ukraine-Krieges kaum nahvollziehbar.â
Durch das novellierte BEHG sollen insbesondere fossile AbfÀlle aus
Kunststoffprodukten und VerpackungsmĂŒll sowie die hierdurch verursachten
CO2-Emissionen bepreist werden. Dadurch soll bereits beim
Inverkehrbringen von KunststoffabfĂ€llen und VerpackungsmĂŒll als fossile
CO2-Quelle angesetzt sowie eine Vermeidung erreicht werden (GesetzesbegrĂŒndung zum BEHG, Drucksache 20/3438).
Anstatt, wie im BEHG vorgesehen, beim Hersteller und Verursacher von
fossilen Brennstoffen anzusetzen, wo KlimaschutzmaĂnahmen den gröĂten
Effekt hÀtten, werden jetzt diejenigen in den Fokus des Emissionshandels
rĂŒcken, die AbfĂ€lle im Rahmen der Daseinsvorsorge entsorgen mĂŒssen,
weil sie am Ende der Entsorgungskette ohne Wahlfreiheit des
âBrennstoffesâ stehen.
Mit dem novellierten BEHG erwartet der Gesetzgeber im ersten Jahr ein
zusÀtzliches Budget in Höhe von 900 Mio. ⏠und plant offensichtlich
einen Teil fĂŒr Abfallvermeidungskampagnen sowie zur Finanzierung des
voraussichtlichen Kompensationsbedarf gegenĂŒber der EU einzusetzen.
Eine gezielte UnterstĂŒtzung und Förderung von technischen Innovationen zur CO2-Vermeidung, wie sie bereits bei zahlreichen Pilotprojekten zur CO2-Abscheidung bei Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) angedacht sind, ist demgegenĂŒber bisher nicht vorgesehen.
âTrotz aller Bedenken steht ITAD weiterhin fĂŒr konstruktive GesprĂ€che
zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz durch TAB zur
VerfĂŒgung. Wir sollten die kommenden Monate gemeinsam sinnvoll nutzenâ,
appelliert Spohn.
Weitere Stellungnahmen, Daten und Fakten, u.a. zum Thema Klimaschutz und Thermische Abfallbehandlung, finden Sie unter www.itad.de mit einem gesonderten Themenbereich zum Emissionshandel.
ITAD ist die Interessengemeinschaft der
Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Ăber 90 Thermische
Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen
BehandlungskapazitÀt sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast
7.000 Mitarbeitern jĂ€hrlich rund 25 Mio. Tonnen AbfĂ€lle, ĂŒberwiegend aus
Haushalten und Gewerbe. Damit gewĂ€hrleisten sie maĂgeblich die
Entsorgungssicherheit fĂŒr BĂŒrger und Industrie. Durch die Substitution
von Strom und WÀrme aus fossilen EnergietrÀgern sowie die Verwertung von
Metallen aus den VerbrennungsrĂŒckstĂ€nden betrug der Beitrag der TAB zum
Klimaschutz 2021 mehr als 7 Mio. t CO2-Ăquivalente.
Interessenvertretung:
ITAD ist
registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes
unter der Registernummer: R000996 gefĂŒhrt. ITAD betreibt
Interessenvertretung auf der Grundlage des âVerhaltenskodex fĂŒr
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des
Lobbyregistergesetzes.â
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Copyright: | © ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen Deutschland e.V. (02.11.2022) | |