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Das Gesetz wird nun von den Parlamentariern beraten und muss vom Bundestag beschlossen werden.
In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz haben
Präsident Henry Forster und Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich
gemacht, dass der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
e.V. das vom Bundeskabinett beschlossene
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) befürwortet.
Das Gesetz wird nun von den Parlamentariern beraten und muss vom Bundestag beschlossen werden.
Grund genug für den bvse, sich in die laufenden Diskussionen
einzuschalten, denn der Recycling- und Entsorgerverband hält die
Einbeziehung der Müllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz
(BEHG) für sinnvoll.
Der bvse mit seinen rund 1.000 meist
mittelständischen Mitgliedsunternehmen der Recycling- und
Entsorgungsbranche begrüßt in dem Schreiben das Vorhaben der
Bundesregierung, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab dem 1. Januar
2023 in den Geltungsbereich des nationalen Brennstoffemissionshandels
aufzunehmen. "Aus unserer Sicht wird dies zu einer Steigerung des
Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung
beitragen", betonen Forster und Rehbock.
Die
Müllverbrennungsanlagen haben sich in der Vergangenheit "bewusst und
engagiert" dafür eingesetzt, nicht nur Abfälle zur Beseitigung, wie
Hausmüll, sondern auch Abfälle zur Verwertung, wie Gewerbeabfälle,
einzusetzen. Es wäre absurd, sich nun als reiner Verfechter des
Gebührenzahlers für Hausmüll darzustellen. Die Belastung des
Verbrauchers/Gebührenzahlers könne daher keine logische Begründung gegen
das BEHG für Verbrennungsanlagen sein.
Der Verbraucher müsse letztlich bei allen CO2-Bepreisungen
die Kosten tragen. Dieser Logik folgend, dürften Zementwerke,
Stahlwerke usw. auch nicht besteuert werden. Es gilt der Grundsatz, dass
die Freisetzung von Treibhausgasen besteuert wird. Und man müsse auch
bei den Kosten die Kirche im Dorf lassen. Die Belastungen aus dem BEHG
dürften auf die Gebührenzahler keine großen Auswirkungen haben.
Eventuell seien sie sogar aus den Gewinnmargen der Verbrennungsanlagen
zu kompensieren. Bei einer zu erwartenden Lenkungswirkung sollten die
Mengen sinken und den Preiserhöhungseffekt damit abmildern.
Als falsch bezeichnete der bvse die Behauptung, dass die CO2-Bepreisung
keine ökologische Lenkungswirkung hätte. So heißt es in dem Schreiben:
"In Müllverbrennungsanlagen werden riesige Mengen an Bioabfällen und
hochwertigen Gewerbeabfällen mitverbrannt. Es gibt sogar noch viele
Landkreise, die gar keine Biotonne eingeführt haben, weil die
Müllverbrennung so billig ist, dass sich die getrennte Bioabfallsammlung
nicht lohnt. Nebenbei bemerkt, wird damit gegen geltendes europäisches
und nationales Recht verstoßen. Eine Verteuerung der Verbrennung kann
also sehr wohl dazu führen, dass Bioabfälle vergärt und hochwertig
stofflich genutzt werden und dass Gewerbeabfälle in die ausreichend
bestehenden Aufbereitungsanlagen geliefert werden. Die Kommunen haben
die Möglichkeiten, dies in ihren Ausschreibungen zu regeln und
Verwertungsanlagen, Tarifbindungen, Entfernungen usw. zu beschreiben."
Auch
die dagegen angeführte Binsenwahrheit, dass sich der Abfall immer den
billigsten Weg suche, lassen Forster und Rehbock in diesem Zusammenhang
nicht gelten. Sie verweisen darauf, dass der Hausmüll ja auch nicht auf
ausländischen Deponien abgelagert werde, obwohl dies günstiger wäre.
Jede
Anlage, ob Biogasanlage, LVP-Sortierung, EBS-Verbrennung, Zementwerk,
Gewerbeabfallaufbereitung usw., müsse auf die Qualitäten im Input achten
und ggfs. steuernd auf den Anlieferer einwirken, heißt es in dem
Schreiben. Es sei deshalb nicht erklärbar, warum sich ausgerechnet
Verbrennungsanlagen dieser Verantwortung entziehen sollten. "Die
Entsorgungsunternehmen können den fossilen Kunststoffanteil nämlich über
Behältergrößen, Preise und Beratung steuern. Sie machen dies aber nur,
wenn man sie dazu bewegt. Wer schon an vielen Bunkern von
Müllverbrennungsanlagen gestanden hat, dem ist unverständlich, warum
hochwertige Rohstoffe, wie z. B. Holz, in die Verbrennung gegeben
werden, nur weil der jeweilige Landkreis in der Sperrmüllsammlung auf
eine mögliche und sinnvolle Abfallartentrennung verzichtet."
Schon
bei der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung hatte sich der bvse
für eine stärkere Verantwortung der Betreiber von
Müllverbrennungsanlagen stark gemacht und einen dort ansetzenden
gezielten Vollzug angeregt, statt Millionen von gewerblichen
Abfallerzeugen zu überwachen. Der Verband sieht sich mit seinen
diesbezüglichen Forderungen nunmehr auch im Rahmen der aktuellen
Diskussionen bestätigt.
Eine CO2-Bepreisung sei ein Anreiz für mehr
Getrennthaltung, mehr Recycling und einer, aus bvse-Sicht,
höherwertigeren energetischen Verwertung. "Teurere Verbrennungspreise
werden die Bemühungen verstärken, mehr Stoffe für das Recycling getrennt
zu halten oder aus einem Gemisch auszusortieren. Wir haben eine
gemeinsame Verantwortung für Klima- und Ressourcenschutz und deshalb
bitten wir Sie, dem Vorhaben der Bundesregierung zuzustimmen", heißt es
abschließend in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (21.07.2022) | |