Kunststoffverbringung: Experten fordern praxistaugliche Umsetzung der Notifizierungspflichten

Große Verunsicherung bei Entsorgungsunternehmen im Umgang mit seit Jahresbeginn geltender Regelung

Die seit dem 1. Januar 2021 geltende europĂ€ische Neuregelung fĂŒr den Import und Export von KunststoffabfĂ€llen braucht umgehend eine Klarstellung hinsichtlich der Auslegung der Notifizierungspflichten. Das ist das Ergebnis einer Experten-Sprechrunde, zu der der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. am Donnerstag eingeladen hatte.

Seit Inkrafttreten hatte die neue Regelung in der Praxis der Entsorgungsunternehmen bereits zu erheblicher Verunsicherung und Kritik gefĂŒhrt, weil die EuropĂ€ische Kommission erst kurz vor dem Jahreswechsel in einem ersten Entwurf der Anlaufstellen-Leitlinie Nr. 12 das Kriterium „nahezu frei von Verunreinigungen“ dahingehend ausgelegt hat, dass nur solche KunststoffabfĂ€lle notifizierungsfrei verbracht werden dĂŒrfen, die einen Fremdstoffanteil von 2% nicht ĂŒberschreiten. Auf einen solchen Fremdstoffanteil sind auch die besten europĂ€ischen Aufbereitungsanlagen nicht ausgelegt, sodass dieser Regelungsentwurf nicht umsetzbar ist.

Die Teilnehmer der von BDE-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Andreas Bruckschen moderierten digitalen Sprechstunde analysierten die aktuelle Situation und diskutierten praxistaugliche Lösungen. Als Experten haben Michael Ernst, Regierungsdirektor aus dem Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Abfallrechtsexperte Dr. Anno Oexle, Christian Kampmann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der PreZero Recycling Deutschland GmbH & Co. KG, und Dr. Andreas Kessler, Director Business Unit Plastics der SUEZ Deutschland GmbH, der Veranstaltung beigewohnt.

Einigkeit bestand in der Runde darĂŒber, dass zumindest fĂŒr den europĂ€ischen Binnenmarkt eine Klarstellung zur Auslegung der neuen Abfallverbringungsverordnung dringend erforderlich ist, um das europĂ€ische Recycling nicht weiter zu beschĂ€digen. DarĂŒber hinaus wĂ€re aus Sicht der Teilnehmer eine sofort in Kraft tretende Zwischenlösung auf Basis der bewĂ€hrten Spezifikationen hilfreich, damit Transporte wieder aufgenommen werden können.

Bruckschen: „Ich danke den Experten, dass sie sich an dieser wichtigen Diskussion intensiv beteiligt haben und mit uns nach technisch umsetzbaren Lösungen suchen. Wie brauchen zĂŒgig eine praxistaugliche Regelung, damit das europĂ€ische Kunststoffrecycling nicht zum Erliegen kommt und die vielen getĂ€tigten und auf europĂ€ische Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Investitionen der Unternehmen nicht dramatischen Schaden nehmen. Der Verband wird das Thema engagiert im Blick behalten.“

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie hier.



Copyright: © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (23.01.2021)
 
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