Hendricks: Fukushima mahnt zur Umkehr

Vor vier Jahren, am 11. März 2011, ereignete sich in Japan mit dem heftigen Seebeben und dem hierdurch ausgelösten Tsunami eine schreckliche Naturkatastrophe, durch die viele Tausende Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden. Im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi kam es in der Folge zur Kernschmelze und damit zur Freisetzung großer Mengen an Radioaktivität mit verheerenden Folgen fĂŒr Mensch und Natur.

„Heute gedenken wir der vielen Opfer dieser schrecklichen Naturkatastrophe. Unser MitgefĂŒhl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Die verheerenden Folgen des UnglĂŒcks haben auch die Lebensgrundlage von vielen Tausend Menschen vernichtet und ihnen Wohnung und Heimat geraubt, manchen fĂŒr immer. Die BewĂ€ltigung dieses UnglĂŒcks wird Japan noch auf unabsehbare Zeit in Anspruch nehmen. Noch heute sind ca. 120.000 Menschen evakuiert, viele von ihnen werden nicht in ihre HĂ€user zurĂŒckkehren können. Wann die Fangverbotszone um die Anlage aufgeboben werden kann, und ob die von der Fischerei lebenden Menschen der Region zu ihrer Arbeit zurĂŒckkehren können, ist nicht absehbar. Das ReaktorunglĂŒck in Fukushima hat uns 25 Jahre nach dem UnglĂŒck in Tschernobyl auf schreckliche Art und Weise vor Augen gefĂŒhrt, welche tatsĂ€chlichen Risiken mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind und welche verheerenden Folgen ein ReaktorunglĂŒck fĂŒr Mensch, Natur und Umwelt hat. Fukushima hat auch weitreichende politische Folgen fĂŒr uns in Deutschland gehabt. Im breiten gesellschaftlichen Konsens haben wir beschlossen, schnellstmöglich und schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen. Von den 17 Atomkraftwerken, die zum Zeitpunkt des UnglĂŒcks in Fukushima bei uns in Betrieb waren, sind heute noch neun am Netz. Von diesen wird in diesem Jahr ein Atomkraftwerk (Grafenrheinfeld) abgeschaltet werden, bis spĂ€testens Ende 2022 wird das letzte AKW abgeschaltet. Bis zum allerletzten Tag muss das höchste Sicherheitsniveau fĂŒr den Betrieb der AKW gewĂ€hrleistet werden. Das hat fĂŒr mich höchste PrioritĂ€t.“   Hintergrund Atomkraftwerke dĂŒrfen in Deutschland nur betrieben werden, wenn Gefahren und Risiken fĂŒr Leben und Gesundheit durch einen Reaktorunfall als praktisch ausgeschlossen gelten können. Um die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke weiter zu erhöhen, wurden aus den durchgefĂŒhrten SicherheitsĂŒberprĂŒfungen nach Fukushima Maßnahmen abgeleitet und in einem nationalen Aktionsplan zusammengefasst. Dieser wird gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der LĂ€nder sowie den Betreibern umgesetzt, jĂ€hrlich aktualisiert und veröffentlicht. Die Ereignisse in Fukushima lehren, dass Planungen fĂŒr den Katastrophenschutz unabhĂ€ngig von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Reaktorunfalls unerlĂ€sslich sind. Deshalb hat das Bundesumweltministerium nach dem ReaktorunglĂŒck in Fukushima die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, die fachlichen Grundlagen fĂŒr den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk zu ĂŒberprĂŒfen. Als Ergebnis dieser Arbeiten hat die SSK empfohlen, die Planungsgebiete fĂŒr die sofortigen Katastrophenschutzmaßnahmen zu vergrĂ¶ĂŸern und die Zonen neu festzulegen. Zu den zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen zĂ€hlen Evakuierung, Verbleiben in GebĂ€uden und Jodblockade. Diese Empfehlungen berĂŒcksichtigen Ă€ußerst unwahrscheinliche schwere UnfĂ€lle in Atomkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von RadioaktivitĂ€t als Folge eines Containment-Versagens. Die Innenminister von Bund und LĂ€ndern haben sich diese Empfehlungen zu Eigen gemacht. Jetzt liegt es in der Hand der zustĂ€ndigen Innenbehörden, die SSK-Empfehlungen zu konkretisieren und umzusetzen. Bund und LĂ€nder stimmen sich in diesem Zusammenhang zu den Fragen der Jodblockade der SchilddrĂŒse sowie zur radiologischen Lagebeurteilung im Fall eines kerntechnischen Unfalls ab. Radioaktive Strahlung macht nicht an den Grenzen halt. In unseren NachbarlĂ€ndern gibt es mehrere Atomkraftwerke in der NĂ€he der deutschen Grenze. Deshalb brauchen wir auch beim Notfallschutz ein gemeinsames Vorgehen in Europa. Das dient auch unserem Schutz. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums haben sich die Leiter der europĂ€ischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden Ende des vergangenen Jahres erstmals auf ein europaweites Konzept fĂŒr die BewĂ€ltigung von schweren kerntechnischen UnfĂ€llen verstĂ€ndigt. Es enthĂ€lt ein Bewertungsschema fĂŒr einen – Ă€ußerst unwahrscheinlichen – schweren Unfall sowie grenzĂŒberschreitende Empfehlungen fĂŒr erste Maßnahmen des Notfallschutzes.



Copyright: © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (10.03.2015)
 
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