Benchmarking in der Wasserversorgung© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (6/2007)
IWA-Kennzahlen für die Wasserversorgung: Neufassung des englischsprachigen Handbuchs
mit Hinweisen zur Implementierung und Fallbeispielen
Aktuelle Äanderungen in den ATV DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrugen“ Premium© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (3/2007)
Im Oktober 2006 ist die umfassend aktualisierte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erschienen. Sie ist verbindlich für alle öffentlichen bzw. öffentlich-privaten Bauaufträge in Deutschland. Dargelegt werden die Änderungen und Neuerungen in VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen“.
Kommunale Einrichtungen als Bieter in Vergabeverfahren – Teil 2© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2005)
Fraglich ist, ob ein öffentlicher Auftraggeber bei einer grundsätzlich zugelassenen Beteiligung eines kommunalen Unternehmens am Vergabeverfahren einen Verstoß dieser Einrichtung gegen landesrechtliche Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden (z.B. § 107 GO NW) mit der Folge berücksichtigen muss, dass dieses kommunale Unternehmen vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Auswirkungen auf das Vergaberecht?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2005)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist am 24.3.2005 teilweise1 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) sowie der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Ziel des Gesetzes ist gemäß § 1 Abs. 1 ElektroG die Festlegung der Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 22 KrW-/AbfG für Elektro- und Elektronikgeräte.
Nichts geht ohne Ausschreibung - Europäischer Gerichtshof regelt die interkommunale Zusammenarbeit © Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2005)
Wollen zwei Kommunen auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge zusammenarbeiten, so dass die eine Aufgaben der anderen übernimmt, stellt sich bei der Übertragung dieser Aufgaben die Frage, ob die Kommunen als öffentliche Auftraggeber bei solchen Kooperationen ein förmliches Vergabeverfahren durchführen müssen. Die jüngste vergaberechtliche Spruchpraxis hat erstmals die Zusammenarbeit von Kommunen der Anwendbarkeit des Vergaberechts unterstellt und somit die Beschaffung der Leistung im Wettbewerb gefordert. Maßgebend für die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist jedoch die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit.
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.
Neues zum Inhouse-Geschäft© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
Der vergaberechtliche Paukenschlag des EuGH zum Inhouse-Geschäft vom Januar diesen Jahres ist noch nicht verklungen (vgl. Abfall-Newsletter vom Januar 2005). Die Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften im Wege eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat durch seine Entscheidung zwar mehr Rechtsklarheit geschaffen, dies aber auf Kosten von differenzierten Lösungen im Einzelfall.