Lebenszyklusanalysen von Toiletten mit Stoffstromtrennung© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2025)
Die Lebenszyklusanalysen verschiedener Sanitärsysteme wurde in einer Meta-Studie verglichen. Der Fokus liegt dabei auf dem Vergleich der Umweltwirkungen von konventionellen Sanitärsysteme mit einem Abwasserstrom und quelltrennenden Sanitärsystemen, bei denen verschiedene Ströme unterschiedlich behandelt werden.
Bestimmung der PFAS-Belastung in zwei Nationalparks sowie deren Akkumulation in Pflanzenproben© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Mit der Aufnahme von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in diverse Umweltregularien (Bundesabfallwirtschaftsplan, Wasserrahmenrichtlinie, Trinkwasserverordnung) ergeben sich eine Reihe neuer Herausforderungen hinsichtlich Analytik, Bewertung und BerĂĽcksichtigung von Hintergrundwerten (Bundesministerium fĂĽr Klimaschutz, 2023), (Richtlinie 2000/60/EG, 2000), (BGBl. II Nr. 304/2001, 2024).
PFASAN – Entwicklung innovativer Sanierungsstrategien fĂĽr PFAS kontaminierte Standorte in Ă–sterreich© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Die Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist eine große Familie von anthropogenen Stoffen mit rund 5000 Einzelsubstanzen (OECD 2021, OECD 2023) und einem breiten Spektrum an industriellen Anwendungen. Wegen ihrer zahlreichen und weit verbreiteten Verwendung, Mobilität und Persistenz sind PFAS ubiquitäre Umweltkontaminanten.
CO2-armer Ă–komauerstein aus mineralischen Recycling-Brechsanden© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und zur Erreichung des Klimaziels, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, gilt es natĂĽrliche Ressourcen zu schonen und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Zweckbestimmung von Biozidprodukten© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 528/2012 (im Folgenden: BPR) bestimmt, wann ein Stoff oder Gemisch als Biozidprodukt einzuordnen ist. So mĂĽssen fĂĽr eine entsprechende Einstufung kumulativ zumindest drei Voraussetzungen erfĂĽllt sein.