Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen

Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
In der Gesetzesbegründung rechtfertigt der Gesetzgeber die Einführung der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht durch das immer drängendere Problem der „Wegwerfgesellschaft“ und der damit einhergehenden Ressourcenvernichtung. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist die Lösung des Problems der Retourenvernichtung, bei der retournierteWare des Kunden – vor allem im Versandhandel – aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, zu denen auch steuerrechtliche Implikationen zählen, vernichtet wird.

Zur Erforderlichkeit eines Abfallbeauftragten für den Lebensmitteleinzelhandel nach den §§ 59 KrWG, 2, 7 AbfallbeauftrV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2023)
Die Anwendbarkeit der AbfbeauftrV imAnwendungsbereich des ElektroGhat derGesetzgeber in § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG ausdrücklich klargestellt.2Nach § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG gelten, soweit das ElektroG keine abweichenden Vorschriften enthält, das KrWG, mit Ausnahme von § 17 Abs. 4 und § 54 KrWG, und diejenigen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Grundlage des KrWG oder des bis zum 31.5.2012 geltenden KrW-/AbfG erlassen wurden. Damit ist auch die auf Ermächtigungsgrundlagen des KrWG gestützte AbfBeauftrV auf die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten anwendbar. § 2Abs. 3 S. 2 ElektroG erklärt außerdem unter anderem die §§ 27, 59 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 KrWG sowie die §§ 60, 62 und 66 KrWG für entsprechend anwendbar.

Sächsisches Altlastenkolloquium ermöglicht Austausch zu Fragen der Altlastensanierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2023)
Die Vorträge der Tagung gaben einen Überblick über die im August 2023 in Kraft tretende Mantelverordnung und die Knackpunkte der darin verankerten neuen Ersatzbaustoff- sowie Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Notwendigkeit der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ende 2021 verankerten Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes sowie über vielfältige Themen der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings, die die Akteure dieser Branche auch weiterhin herausfordern werden.

Anforderungen an eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie mit Blick auf die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2023)
Formuliert werden die Anforderungen an eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie aus Sicht der Unternehmen der deutschen Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft. Die Anforderungen sind in den letzten Monaten in Arbeitskreisen und Fachbereichen des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), in seinen Regionalveranstaltungen sowie auf einer Konferenz mit externen Teilnehmern entworfen worden.

Die Pflichtenübertragung nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3, 18 Abs. 2 KrW-/AbfG 1996 als Instrument der „Privatisierung“ öffentlicher Entsorgungsaufgaben
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
Historische Betrachtung und Ăśberlegungen zur heutigen Relevanz

Als sich die Abfallwirtschaft fĂĽr das neue Jahrtausend rĂĽstete
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
Ein RĂĽckblick auf den Beginn der 2000er-Jahre

Die Versatzentwicklung des Bergwerks Preinsfeld – Auch eine Abfallgeschichte
© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt im Gipsbergbau Preinsfeld die Verfüllung mit bergfremdem Material, da es nach Stilllegung des Bergwerks aufgrund von Wasserzutritten und der Instabilität des Grubengebäudes zu Verbrüchen bis zur Tagesoberfläche kam. Um das Grubengebäude zu stabilisieren, wurde zunächst Realit, ein Abfall aus der Rauchgasentschwefelung, eingesetzt. Nach Ende der Verfügbarkeit dieses Materials wird derzeit gips-haltiges Tunnelausbruchmaterial des Semmering-Basistunnels im Sturzversatz eingesetzt. Da Mineralwolleabfall zukünftig verwertet statt deponiert werden soll, wird an der Möglichkeit eines einsetzbaren Versatzprodukts mit Mineralwolleabfall geforscht. Hierfür wurden im Labor unterschiedliche Rezepturen hinsichtlich ihrer einaxialen Druckfestigkeit und dem daraus resultierenden gebirgsstabilisierenden Einfluss getestet. Weiters muss das Eluat aus dem Versatzprodukt Grenzwerte, die für eine Bodenaushubdeponie vorgeschrieben sind, einhalten.

Rückführung von Gipsabfallstoffströmen - Identifizierung und Bewertung anfallender Gipsabfälle
© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Recyclinggipse können einen Beitrag leisten, den zukünftig wegfallenden REAGips zumindest teilweise zu kompensieren. Das Forschungsprojekt RueGips betrachtet bestehende Gipsabfallströme, prüft das Recycling dieser Abfälle, erarbeitet und erprobt ein Sammel- und Logistikkonzept für einen ausgewählten Abfallstrom. Kernziel des Projektes ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, welche die Rückführung von recyclingfähigen Gipsabfällen steigern und somit die Verfügbarkeit von RC-Gipsen erhöhen. Erste Ergebnisse des Projektes zeigen, dass in Deutschland überwiegend Gipsplattenabfälle aus dem Rückbau einem Recycling durch Aufbereitungsanlagen zugeführt werden und andere Gipsabfälle nicht bzw. nur in einem geringen Maße im Kreislauf geführt werden. Weiterhin konnte bereits ermittelt werden, dass Recyclinggipse nach Herkunft und bisheriger Anwendung unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen.

Der Wertstoff Porenbeton-Bruch – Vorschlag für eine umfassende Verwertungsstrategie
© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Der Baustoff Porenbeton erfreut sich in Deutschland seit den 1960er Jahren großer Beliebtheit, da sich aus dem spezifisch leichten mineralischen Baustoff tragende monolithische Wandkonstruktionen errichten lassen, ohne zusätzliche Dämm-Maßnahmen für den Wärmeschutz von beheizten Gebäuden vornehmen zu müssen. Die für den Primärbaustoff Porenbeton vorteilhaften Eigenschaften, wie beispielsweise geringe Rohdichte und gute Wärmedämmung, kehren sich für den Reststoff im Bauschuttstrom in Nachteile um: Geringe Kornfestigkeit, hohes Wasseraufnahmevermögen, geringe Witterungsbeständigkeit.

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Physikalische und biologische
Aufbereitungs- und Behandlungs-
technologien, TU Braunschweig