Die relevanten technischen Aspekte im neuen Altlastensanierungsgesetz
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Das geplante neue Altlastensanierungsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen betreffend die Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten sowie Bestimmungen betreffend die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Im Beitrag werden diese Bestimmungen erläutert.

Verwendung von Tunnelausbruchmaterial – Die neue Richtlinie der Österreichischen Bautechnik Vereinigung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Der uneingeschränkte Zugang zu Sand-, Kies- und Lagerstätten für Industrieminerale wird durch vielseitige Oberflächennutzung und restriktiver werdende Umweltauflagen zukünftig erschwert möglich sein.

Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Entscheidungshilfen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
In diesem Beitrag werden Arbeitshilfen – sogenannte Entscheidungshilfen – vorgestellt, die zurzeit vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenhang mit den Entwürfen zu einer Novelle des Altlastensanierungsgesetzes („ALSAG neu“) erstellt werden.

Die Sicherheitsleistung für Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung nach § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt. Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.

Zur Abgrenzung von Bodenschutzrecht und Abfallrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
In einem Beschluss vom 26.7.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht einige über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen zu den Anwendungsbereichen des Bodenschutz- und Abfallrechts höchstrichterlich geklärt. Dies betrifft zum einen die Auslegung der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz neu eingeführten Bereichsausnahme für Böden in situ (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG), zum anderen das Verhältnis zwischen dem Bodenschutzrecht und § 40 KrWG bei der Stilllegung illegaler Deponien. Der Beschluss dürfte zu einer größeren Rechtssicherheit bei der Abgrenzung beider Rechtsgebiete führen und künftig die Beantwortung der Fragen erleichtern, welche behördlichen Maßnahmen in Betracht kommen, an welche Voraussetzungen sie geknüpft sind und gegen welchen Personenkreis sie gerichtet werden können.

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren von sog. Grundstoffen in der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Wie werden die Rechte von Zulassungsinhabern geschützt?

Biozidrecht – private Schadnagerbekämpfung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Der Einsatz von Biozidprodukten, die Antikoagulanzien enthalten, ist (auf absehbare Zeit) unverzichtbar. Bisher dürfen Biozide, die Antikoagulanzien der 1. Generation enthalten, auch von nicht-berufsmäßigen Verwendern im Haus und unmittelbar am Haus eingesetzt werden. Eine neue chemikalienrechtliche Einstufung der Reprotoxizität in der EU könnte nun dazu führen, dass künftig dem deutschen nicht berufsmäßigen Verwender gegen Schadnager kein Produkt mehr zur Verfügung steht. Professionelle Schadnagerbekämpfer werden indes die bisher von nicht-berufsmäßigen Verwendern durchgeführten Bekämpfungen insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht übernehmen können.

Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2016)
In der Praxis der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz1 fallen die Schlagworte „Haftungsfreistellung“ bzw. „Haftungsbegrenzung“ zumeist dann, wenn es um aufwendige und langwierige Sanierungsmaßnahmen geht.

Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2016)
Im Jahr 2016 soll eine Novelle der Düngeverordnung (DüV) beschlossen werden. Die geplanten Änderungen der guten fachlichen Praxis der Düngung in der Landwirtschaft können erhebliche Auswirkungen auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft haben.

Anpassungen für Humusdünger weiter gefordert
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2016)
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) spricht sich trotz des ortgeschrittenen Standes der Novelle der Düngeverordnung für punktuelle Anpassungen von Regelungen aus, die aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und Eigenschaften von Humusdüngern fachlich geboten erscheinen.

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