Behördliche EmissionsĂŒberwachung an Verbrennungsanlagen und Alternativen© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmĂ€Ăig untersuchen zu lassen. Als Grundlage der EmissionsĂŒberwachung dient das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den dazu ergangenen Rechtsverordnungen (BImSchV) und Verwaltungsvorschriften.
Auswahlkriterien fĂŒr eine Emissionsmesseinrichtung© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
FĂŒr Emissionsmessungen an behördlich regulierten Anlagen stehen viele unterschiedliche Messtechniken und GerĂ€ten zur VerfĂŒgung. Teilweise ist es schwierig, aus dieser Vielzahl das geeignete System auszuwĂ€hlen. Dieser Beitrag gibt dazu einige Anregungen.
Immissionen schwerflĂŒchtiger organischer Stoffe â Probenahme und Analyse â© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Die troposphĂ€rische AtmosphĂ€re mittlerer Breite besteht aus einem Dreiphasensystem mit der Gasphase (N2, O2, CO2, Wasserdampf usw.) und den darin dispergierten Aerosolen. Die Aerosole sind feste Partikel aus anorganischen und/oder organischen Bestandteilen (Salze, Silikate, RuĂ, Pollen usw.) sowie Hydrometeore (Eis oder Wassertropfen) mit einer Vielzahl gelöster Stoffe, die einen festen Kondensationskern enthalten können, sofern dieser sich nicht aufgelöst hat.
Toxikologische Wirkung und umweltmedizinische Bewertung von Luftinhaltsstoffen© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Ein erwachsener Mensch atmet pro Tag bis zu 20 m3 Luft ein. Diese Luft sollte möglichst frei von Stoffen sein, welche die menschliche Gesundheit aber auch die Umwelt schĂ€digen. Aber wann ist ein Luftinhaltsstoff ein Schadstoff und wann ein natĂŒrlicher Bestandteil? Rechtlich werden alle VerĂ€nderungen der natĂŒrlichen Zusammensetzung der Luft als Verunreinigungen bezeichnet. Es handelt sich dabei um Stoffe, die natĂŒrlich in der Luft vorkommen, deren Konzentration aber durch menschlichen Einfluss erheblich angestiegen ist.
Besondere Anforderungen an kommunale Betriebe bei Planungs- und Genehmigungsverfahren© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist mit ihren rund 5.300 BeschĂ€ftigten fĂŒr die Entsorgung und Sauberkeit innerhalb Berlins verantwortlich. Nach der erfolgreichen Verschmelzung mit der Stadtwirtschaft in Berlin-Ost im Zuge der Wiedervereinigung wurde die BSR 1994 von einem Eigenbetrieb zu einer Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt. Die BSR befindet sich bis heute zu hundert Prozent im Eigentum des Landes Berlin.
SicherheitsabstĂ€nde als Standortrisiko fĂŒr Immissionsschutzanlagen© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
UnfĂ€lle wie in Seveso, Bhopal, Enschede oder zuletzt in Kolontar haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass von Anlagen, in denen mit gefĂ€hrlichen Stoffen umgegangen wird, groĂe Gefahren fĂŒr deren Umgebung ausgehen. Bestmögliche Vorsorge gegen die Auswirkungen solcher Katastrophen bietet die rĂ€umliche Trennung von gefĂ€hrlichen Anlagen und schutzwĂŒrdigen Nutzungen durch die Einhaltung ausreichender SicherheitsabstĂ€nde.
Verbindlichkeit der BVT-MerkblĂ€tter im Genehmigungsverfahren© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Der europĂ€ische Gesetzgeber fĂŒhrte im Jahre 2006 mit In-Kraft-Treten der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) [1] ein gĂ€nzlich neues Instrument in das europĂ€ische Umweltund insbesondere Anlagenrecht ein: Die BVT-MerkblĂ€tter oder BREFs. Diese umfangreichen Dokumente bilden den jeweils aktuellen Kenntnisstand ĂŒber einen bestimmten Industriezweig ab und erteilen Auskunft ĂŒber die besten dafĂŒr verfĂŒgbaren Techniken, die so genannten BVT oder BAT.
Die Richtlinie ĂŒber Industrieemissionen© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Das Umweltrecht ist in besonderem MaĂe durch europĂ€ische Vorgaben geprĂ€gt. Beispielhaft hervorzuheben sind die Wasserrahmenrichtlinie, die Abfallrahmenrichtlinie, die FFH-Richtlinie oder die UVP-Richtlinie, deren Anforderungen, Regelungsstrukturen und Instrumente Eingang in das deutsche Umweltrecht gefunden haben.