Selbstbedienungsverbot gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung trotz Beschränkung nach Anhang XVII REACH-VO
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2010)
Im Zuge der Anpassung des deutschen Chemikalienrechts an den durch REACH-1 und CLP-Verordnung2 geänderten europäischen Rechtsrahmen steht derzeit die Novellierung der ChemVerbotsV3 an. In diesem Kontext wird sich der Gesetzgeber die Frage stellen müssen, welche Wechselwirkungen zwischen nationalen Bestimmungen und den europarechtlichen Vorgaben bestehen und inwieweit die Anpassung des europäischen Rechtsrahmens die Überarbeitung der Regelungen der deutschen Chemikalienverbotsverordnung notwendig macht.

Vorsicht, Biozide! Ein Überblick über die Werbebeschränkungen für Biozid-Produkte nach § 15 a Abs. 2 ChemG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2010)
Biozid-Produkte sind en vogue. Zum einen ermöglicht es diese Produktkategorie, bestimmte Erzeugnisse nunmehr aus dem strikten Regulierungs-Regime des Arzneimittelrechts herauszulösen und ohne arzneimittelrechtliche Zulassung zu vertreiben, wie es derzeit etwa für Desinfektionsmittel lebhaft diskutiert wird1. Zum anderen laufen manche Borderline-Produkte, die bislang als kosmetische Mittel, Tierkosmetika etc. vertrieben wurden, Gefahr, zu einem Biozid-Produkt heraufgestuft und damit einer strengeren Regulierung unterworfen zu werden.

Mogelpackung - Schweizer Wissenschaftler warnen vor Mineralöl-Aromaten aus Recyclingkarton
© Deutscher Fachverlag (DFV) (10/2010)
Allein in Deutschland verarbeitet die Industrie über 15 Millionen Tonnen Altpapier und Altpappe im Jahr. Untersuchungen Schweizer Chemiker könnten diesen gut geschmierten Kreislauf ins Stocken bringen. Aus Recyclingkarton gelangen aromatenhaltige Mineralöle in die Nahrungsmittel – und zwar mehr, als gut ist.

Verantwortung für den Havariefall - Notfallmanagement bei Transport- und Lagerunfällen
© Deutscher Fachverlag (DFV) (10/2010)
Chemikalien werden täglich in großen Mengen auf Straße, Schiene oder Wasserwegen befördert. Bei Unfällen ist qualifizierte Hilfe gefordert. Der Beitrag der Chemischen Industrie hierzu ist das Transport-Unfall-Informations und Hilfesystem – kurz TUIS. Auch Unternehmen der Entsorgungswirtschaft können diese Hilfe in Anspruch nehmen.

Prospects of a Civil Nuclear Liability Regime in the Framework of the European Union
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2010)
Bericht über einen Workshop der Europäischen Kommission und der Brussels Nuclear Law Association, 17./18.6.2010, Brüssel

Anmerkung zu BGH – I ZR 186/07
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2010)
Das Urteil des BGH1 ist eine der wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahre. Denn mit diesem Beschluss verabschiedet sich der BGH von seiner umstrittenen Zulassungsnummer- Rechtsprechung (Urteil des BGH vom 23. Juni 1994 – I ZR 73/92 – Zulassungsnummer I – NJW 1995, 137 ff.; Urteil des BGH vom 30. Nov. 1995 – I ZR 194/93 – Zulassungsnummer II – WRP 1996, 210 ff.; Urteil des BGH vom 14. Nov. 2002 – I ZR 134/00 – Zulassungsnummer III – WRP 2003, 268, 269), die seit Jahren in der Literatur heftig kritisiert wurde (Ouart, WRP 2005, 323 ff., Kamann, WRP 2004, 72 ff., Kaus, StoffR 2004, 136 ff.). Die bisherige Rechtsprechung galt als äußerst importfreundlich.

Strenge Voraussetzungen, enge Grenzen – Nicht jeder Verstoß führt zum Rückruf eines Lebensmittels
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2010)
Anmerkung zum Urteil des VGH Mannheim vom 2.3.2010

Das Registrierungsdossier im Compliance Check
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2010)
Die REACH-VO setzt mit den detaillierten Vorschriften zur Registrierung auf eigenverantwortliches Handeln der Akteure. Die Verantwortung für die Angemessenheit der vorgelegten Informationen einschließlich nachvollziehbarer Risikomanagementmaßnahmen liegt beim Registranten. Die Kontrollen der Agentur und der nationalen Behörden sind begrenzt. Zunächst wird die Registrierung von der Agentur nur auf formale Vollständigkeit geprüft. Die Agentur entscheidet sodann über Durchführung oder Nichtdurchführung von Tierversuchen, die im Registrierungsdossier vorgeschlagen werden. Stichprobenartig – bei etwa 5 % der Dossiers aus jedem Mengenband – führt die Agentur einen sogenannten compliance check durch. Nachfolgend wird die Struktur des compliance check näher beleuchtet.

Beschränkungen nach REACH und die deutsche Chemikalien-Verbotsverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2010)
Der nachfolgende Beitrag befasst sich zum einen mit dem Beschränkungskapitel der REACH-VO und zum anderen mit der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung. Nach einem kurzen Blick auf die rechtliche Ausgangssituation (dazu I.) soll zunächst untersucht werden, wie sich die Vorschriften der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung zu dem Beschränkungskapitel der REACH-VO verhalten (dazu II.). Anschließend soll die konkrete Ausgestaltung des Pflichten-Ausnahme-Systems der Chemikalien-Verbotsverordnung beleuchtet werden (dazu III.). Als Referenzfall soll jeweils der Stoff Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI), CAS-Nr. 26447-40-5, EG-Nr. 247-714-0, dienen, der mit dem R-Satz R 40 zu kennzeichnen ist und in Klebund Füllstoffen in Baumärkten zum Verkauf angeboten wird.

Uranentfernung in der Trinkwasseraufbereitung
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (5/2010)
In einem Forschungsvorhaben wurden die wissenschaftlich-technischen Grundlagen zur Uranentfernung in der Trinkwasseraufbereitung ermittelt.

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