Asbestfasern im Recyclingmaterial durch asbesthaltige Betonabstandhalter/
Scheiben in Abbruchobjekten© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Bis zum Asbestverbot Anfang der 90iger Jahre wurden Asbestfasern vielen
Bauprodukten wie z.B. Betonabstandhaltern und Asbestplättchen, aber auch Bauchemikalien wie Putzen, Fliesenklebern oder Spachtelmassen beigemischt. Diese Gebäude und Bauwerke, in denen asbesthaltige Bauprodukte verwendet wurde, erreichen zunehmend altersbedingt die Phase der Sanierung oder des Abrisses. Da die Trennung der asbesthaltigen Bauprodukte vom konventionellen Bauschutt in den letzten Jahren kaum technisch erkannt wurde, verblieben diese im Beton oder wurden beim Abbruch unter Umständen auch in die Umgebung ausgetragen. Somit
stellt der Abbruch und die Entsorgung dieser mineralischen Bau- und Abbruchabfälle mit Asbestgehalten in der Zukunft eine große Herausforderung dar. Erst durch eine systematische Vorerkundung von Gebäuden und Bauwerken auf Asbest – bedingt durch die Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung – werden diese asbesthaltigen Bauprodukte immer häufiger entdeckt.
Alternatives Konzept zur Deponierung PFC-haltigen Massenabfällen© Universität Stuttgart - ISWA (3/2019)
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind sehr stabil, ubiquitär vorhanden und in der Umwelt, im Menschen, in Tieren und Pflanzen sowie in Nahrungsmitteln nachweisbar. Einige PFC-Verbindungen weisen eine signifikante Öko- und Humantoxizität auf und stehen im Verdacht, kanzerogen zu sein.
Fortschreibung der Gefahrstoffverordnung zum Explosionsschutz© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (9/2015)
Die Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz waren bisher in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verankert. Dieser unbefriedigenden Situation wurde nun mit der Fortschreibung der Gefahrstoffverordnung zum Explosionsschutz entgegengewirkt.
Zulassung unter dem Chemikalienrecht REACH – Ein Hauptthema im Chemikalienrecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2013)
Die am 1.6.2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung hat das europäische Chemikalienrecht grundlegend gewandelt. Die markantesten Änderungen liegen in der weitgehenden Verlagerung der Verantwortung zur Industrie, in der Beseitigung von Vollzugsdefiziten aus dem alten Chemikalienrecht und der breitgefächerten Betroffenheit der Wirtschaft.
Bilanzierung von Schadstoffausträgen im Untergrund© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2012)
Es wird versucht, mittels dieser äquivalenten Rechenmodelle aussagekräftige Prognosen über die Ausbreitung von Schadstofffrachten durch unterschiedliche im Boden ablaufende Prozesse zu erhalten. Ziel dabei ist, durch geeignete Abstrahierung der tatsächlich ablaufenden Prozesse im Modellgebiet die Anwendung analytischer Lösungen zu ermöglichen. Diese haben nämlich den Vorteil exakter mathematischer Lösungen, wodurch schnelle Ergebnisse erzielbar sind. Eine umfangreiche Variation diverser Parameter des abzubildenden Modellgebietes (Stoff-/Boden-kennwerte chemischer und physikalischer Natur) ist im Rahmen von quasi Sensitivitätsanalysen auf diese Weise effizient durchführbar.
Erfolgreiche In-Situ-Sanierung eines Dieselschadens durch BodenbelĂĽftung© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2012)
Am 07.03.2007 wurde im Gemeindegebiet Gmunden ein Tankfahrzeug derart beschädigt, dass ein Großteil des gelagerten Dieseltreibstoffs ausfloss und im Untergrund versickerte. Als Sofortmaßnahme zur Schadensminimierung erfolgte nach Ausbau verschiedener Einbau-ten ein Aushub der Bodenschichten bis in Tiefen von 0,75 – 3,2 m. Nachstehend werden Art und Umfang der Untersuchungsmaßnahmen, die Umsetzung der in enger Abstimmung mit der Behörde geplanten Sanierungsmaßnahmen in Form einer In-situ-Belüftung (In-situ-Aerobisierung) sowie vorläufige Ergebnisse der Belüftung nach zwei Be-triebsjahren vorgestellt.
Das Risikokonzept des AGS fĂĽr krebserzeugende Stoffe richtig verstehen und im EU-Kontext betrachten© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2012)
Das Risikokonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), das in der „Bekanntmachung zu Gefahrstoffen Nummer 910“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht ist, basiert auf zwei Risikozahlen, die der AGS festgelegt hat. Das Akzeptanzrisiko beträgt 4:10.000. Es soll grundsätzlich im Jahre 2018 auf 4:100.000 abgesenkt werden.Das Toleranzrisiko beträgt 4:1000. Diese Zahlen entsprechen dem jeweils zusätzlichen Krebsrisiko auf Grund einer lebensarbeitszeitlangen Exposition gegenüber einem krebserzeugenden Gefahrstoff (arbeitstägliche Exposition über 40 Jahre). Die Zahlen wurden nach sorgfältiger Betrachtung und vergleichender Abwägung unterschiedlicher Risiken des täglichen Lebens bzw. Arbeitslebens festgelegt. Der AGS ist übereinstimmend der Auffassung, dass sie einem hohen Schutzniveau für die Beschäftigten entsprechen. Mit der geplanten Absenkung des Akzeptanzrisikos im Jahr 2018 soll diesem Ziel zusätzlich Rechnung getragen werden, wenn dies mit den Erfahrungen bei der Erprobung des Konzepts vereinbar ist.
Gefährliche Hinterlassenschaften: Tanklager-RĂĽckbau erforderte umfangreiche SicherheitsmaĂźnahmen© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2012)
Der Rückbau eines Tanklagers auf dem Gelände eines ehemaligen DDR-Gaskombinates in Schwarze Pumpe war eine große Herausforderung. Bei dieser Altlast handelte es sich um geschätzte 20.000 Tonnen Produktionsabfälle, die teilweise leicht entzündlich und daher unter besonderen Sicherheitsaspekten zu handhaben waren. Lobbe Industrieservice hat hier im behördlichen Auftrag rund 40.000 Kubikmeter Tankvolumen beseitigt und alle Rückstände entsorgt – und das binnen eines Jahres.