Deponien – Totalsanierung und Aufarbeitung© OTH Amberg-Weiden (7/2009)
Der organisatorische Übergang von ungeordneten Ablagerungsflächen respektive Müllkippen zur Anlage geordneter Deponien Ende der 1970er Jahre war gekennzeichnet vom Glauben an die technische Machbarkeit, den Abfall in technischen und geologischen Barrieren zu sichern. Mittlerweile rechnet man in Nachsorgezeiträumen von 50 bis zu 100 Jahren. Wer dann die Entlassung aus der Nachsorge verantworten soll, ist nicht absehbar.
Das Betriebskonzept von Wheelabrator fĂĽr Abfallverbrennungsanlagen© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2009)
Die USA verfügen über eine beträchtliche, bereits installierte Basis an Abfallverbrennungsanlagen mit einer Kapazität von etwa 27 Millionen Tonnen pro Jahr. Diese Anlagen wurden hauptsächlich in den achtziger und neunziger Jahren erbaut, um von den hohen Energiepreisen, steueroptimierenden Investitionsförderungen und zunehmenden Engpässen der Deponien in stark bevölkerten Gebieten zu profi tieren. In den letzten zehn Jahren wurden keine weiteren Anlagen errichtet. Dies war vor allem auf die starke Konkurrenz durch neue Deponien und die geringen Transportkosten zu abgelegenen Deponien zurückzuführen.
REACH – Die Zulassungskandidatenliste und ihre Folgen© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2009)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sog. REACH-Verordnung) ist bereits am 1.6.2007 in Kraft getreten. Mit Blick auf die erst zum 1.6.2008 durchgreifenden Registrierungspflichten und dem damit einhergehenden Beginn der Vorregistrierungsphase haben zahlreiche Unternehmen erst im vergangenen Jahr mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die nicht der chemischen Industrie zuzuordnen sind und daher bislang kaum BerĂĽhrungspunkte mit dem Chemikalien- und Stoffrecht hatten.
REACH: Zur DurchfĂĽhrung von Stoffsicherheitsbeurteilungen ist eine handhabbare und verständliche UnterstĂĽtzung erforderlich © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2009)
Arbeiten und Umgang mit Chemikalien, mit Zubereitungen und aus ihnen hergestellten Erzeugnissen bedeutet in vielen Fällen auch Exposition – d. h. Kontakt von Mensch und Umwelt mit unterschiedlichen Stoffen. Kurz oder lang, einmal oder wiederholt, auf ganz verschiedenen Wegen, manchmal in niedrigen, manchmal in hohen Konzentrationen.
Dieser Kontakt kann gewollt sein und
bewusst geschehen, z. B. bei Duftstoffen, Hautpflegemitteln,
Nahrungsmittelzusatzstoffen. Expositionen finden
aber auch unbeabsichtigt statt.
Zwischenlager fĂĽr gefährliche Abfälle© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2008)
Schutz der Umwelt und der Anrainer, Arbeitnehmerschutz, Brandschutz, Explosionsschutz – alle diese Themen sind bei der Lagerung oder Behandlung nicht gefährlicher Abfälle zu beachten. Umso mehr, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt. Von der IUT Ingenieurgemeinschaft Innovative Umwelttechnik GmbH wurde ein großes Zwischenlager für gefährliche Abfälle für die KAB Kärntner Abfallbewirtschaftung GmbH auf ihrem Standort in Klagenfurt geplant: Die Anlage wurde im September 2007 genehmigt und wird im Herbst 2008 errichtet. Die Schwierigkeiten bei der Planung eines derartigen Zwischenlagers liegen in der Komplexität der verschiedensten Schutzinteressen, die zu berücksichtigen sind.
Zum bestehenden Schutz vor den Gefahren des „Passivrauchens” aus stoff- und arbeitsschutzrechtlicher Sicht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2008)
Die rechtliche Ausgestaltung des Schutzes vor den Gefahren des „Passivrauchens” wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Soweit aufgrund des Urteils des BVerfGs1 bestehende Rauchverbote bis zu ihrer Neuregelung nur mit den dort genannten Spezifika fortgelten, wird hiermit die weitere Tätigkeit von idR abhängig Beschäftigen in Arbeitsstätten mit rauchendem Publikumsverkehr einhergehen, so z.B. in der Gastronomie und in Diskotheken.