Der Ökosystemansatz in der Meeresumweltpolitik der Europäischen Union (EU)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2009)
Das Meer ist mit ca. 71 % Anteil an der Erdoberfläche der größte, aber auch der älteste Lebensraum der Erde. Das Leben hat im Meer seinen Ausgang genommen. Ozeane und Meere bieten 99 % des auf unserem Planeten verfügbaren Lebensraums, enthalten 90 % der Biosphäre und beherbergen somit mehr biologische Vielfalt als Land- und Süßwasserökosysteme. Die Stabilität der Meeresumwelt ist damit eine unabdingbare Voraussetzung für das Leben auf der Erde – besonders als wichtigste Sauerstoffquelle – und spielt eine Schlüsselrolle beim Klima.

Das digitale Geländemodell „Küstengefährdung Mecklenburg-Vorpommern"
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Mit Hilfe des digitalen Geländemodells „Küstengefährdung Mecklenburg-Vorpommern“ entlang der Ostsee- und Boddenküsten auf einer Fläche von ca. 6.500 km2 ist es möglich, potenzielle und reale Überflutungsflächen auszuweisen, mit einem Bemessungshochwasser oder anderen beliebigen Wasserständen zu beschicken und auf Grundlage von Luft- und Satellitenbildern sowie topografischen oder Höhenschichtenkarten mit unterschiedlichen Einstauhöhen darzustellen.

Sandaufspülungen in der Küstenschutzstrategie von Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Die Flachküsten von Mecklenburg-Vorpommern werden auf einer Länge von 120 km durch Dünen geschützt. Die Stabilisierung der Uferlinie und die damit verbundene Erhaltung der Schutzziele erfordern jährlich erhebliche Investitionsmittel, da diese Küstenabschnitte einer langfristigen Rückgangstendenz und dem Einfluss von Sturmfluten unterliegen und regelmäßig zu verstärken sind.

Bundeswasserstraßen – Verkehrswege und Lebensräume zugleich
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verfolgt den strategischen Ansatz, die nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Bundeswasserstraßen im Rahmen einer integrierten Verkehrspolitik weiter zu befördern. Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Bundeswasserstraßen nicht nur als leistungsfähige Verkehrsachsen, sondern auch als Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu begreifen und umweltfreundlich zu gestalten.

Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Mit der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die am 15. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wird ein Schutzregime für die Meeresgewässer seewärts der Basislinie der Territorialgewässer bis zur seewärtigen Grenze der jeweiligen ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten eingerichtet. Im Folgenden wird über die Hintergründe, den Kontext, die wesentlichen Inhalte sowie die Fristen dieser neuen Richtlinie berichtet.

Verschmutzung der Spülsäume durch Schiffsmüll (Marine Litter) an den Küsten des Nordostatlantiks
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Die Belastung der Küsten durch Schiffsmüll (Marine Litter) im Gebiet der Oslo-Paris-Konvention ist unverändert hoch. Wie aktuelle Erfassungsergebnisse zeigen, ist ein Haupteintragspfad der Fischerei zuzuordnen. Bisherige legislative Maßnahmen haben offenbar nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Neueste Entwicklungen in der Haftung für Ölverschmutzungsschäden
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2009)
Der EuGH und das „Polluter Pays“ Principle

Maritime Infrastrukturen im Europarecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2009)
Der europäische Meeresraum bekommt in zunehmendem Maße Bedeutung als Standort von Infrastrukturen. Neben der klassischen maritimen Infrastruktur, den Schifffahrtswegen, wird in neuerer Zeit die Nutzung etwa für Offshore-Windenergieanlagen nebst Leitungen zur Anbindung an die terrestrischen Stromnetze, Öl- und Gasförderung und zukünftig vielleicht auch die Einlagerung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund verstärkt vorangetrieben oder diskutiert. Diese Infrastrukturen stellen Nutzungsansprüche an den Meeresraum.

Rechtsgutachten zur Völkerrechtmäßigkeit des Meeresforschungsexperimentes LOHAFEX vom 22.1.2009
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2009)
Die Convention on Biological Diversity (CBD) vom 5.6.19921 ist ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Sie verfügt über 191 Vertragsparteien und hat damit quasi-universelle Geltung. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 21.12.1993 in Kraft getreten. Gemäß Art. 4 lit. b CBD ist sie auch außerhalb der Hoheitsbereiche der Vertragsparteien hinsichtlich von Verfahren und Tätigkeiten anwendbar.

Humanarzneimittel in Oberflächen- und Küstengewässern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2009)
Arzneimittel sind für den Menschen lebensnotwendig und unverzichtbar. Die vorliegende Untersuchung beantwortet die Frage, ob sich Humanarzneimittel negativ auf die Qualität der Gewässer auswirken.

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