EEG 2017 in der abfallwirtschaftlichen Praxis – Chancen für Bio- und Grüngutverwertungsanlagen
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Zum 1. Januar 2017 trat das erst 2014 letztmalig novellierte „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017)“ in Kraft. Während bislang die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde einen festgeschriebenen Vergütungssatz erhielten, wird ab 2017, auch für biogene Abfallstoffe, die Höhe der Vergütung (bzw. der Marktprämie) im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Unter monetären Gesichtspunkten muss, nach Einschätzung des Witzenhausen-Instituts, die Teilnahmepflicht am Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Abfallanlagen keine wesentliche Verschlechterung darstellen. Sehr nachteilig, insbesondere im kommunalen Umfeld, ist die Planungsunsicherheit, da die Vergütung für den erzeugten Strom erst zu einem relativ späten Zeitpunkt im Planungsverfahren endgültig feststeht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Vorleistungen in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zu leisten.

Ausschreibungen im EEG 2017 – Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Altholzmarkt im Umbruch – Perspektiven nach der EEG-Novelle
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2016)
Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV) ist die führende Interessenvertretung der Altholzbranche in Deutschland. Der Verband zählt derzeit 75 Mitglieder. Im BAV sind Unternehmen organisiert, die sich professionell mit dem Recycling und der Verwertung von Altholz beschäftigen. Dies sind Aufbereiter, stoffliche und thermische Verwerter, Händler, Maschinenhersteller und Verbände. Jährlich verwertet die Altholzbranche rund 8,5 Mio. Tonnen Altholz (1,5 bis 2 Mio. Tonnen stofflich, 6 bis 6,5 Mio. Tonnen thermisch). Der Verband wurde 1992 gegründet und feiert im kommenden Jahr sein 25-jähriges Bestehen.

EEG 2017 - Auswirkungen auf die energetische Verwertung von Bioabfällen
© Universität Stuttgart - ISWA (9/2016)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist.

Kommunale Resthölzer als Beitrag zur Wärmewende am Beispiel des Werra-Meißner-Kreises
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2016)
Trotz bestehender Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung ist die deutsche Energiewende bislang vor allem eine Stromwende. Um die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter zu steigern, müssen unter anderem im Bereich der biogenen Festbrennstoffe bislang ungenutzte Resthölzer in Nutzungskonzepte einbezogen werden.

Stand der Novellierung EEG 2016 – Konsequenzen für die Abfallwirtschaft
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2016)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen.

PV, Wind und Power-to-Gas – Wozu benötigen wir noch Biomasse?
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2015)
Der Ausbau von PV und Windenergie schreitet mit beeindruckenden Lernkurven voran. Auch Bioenergieanlagen haben eine deutliche technologische Entwicklung erfahren, konnten aber besonders im Biogasbereich durch die (notwendigerweise) gestiegenen, technologischen Anforderungen keine positive Lernkurve entwickeln. Zusätzliche Kostensteigerungen entstehen, wenn Bioenergie bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Die Nachhaltigkeit der Konzepte muss hinterfragt werden. Bioenergie leistet aber einen wichtigen Systembeitrag und kann dies auch zu niedrigeren Kosten als alternative Technologien tun. Biogas ist ein wichtiger Partner von Power-to-Gas. Gemeinsam sind sie unverzichtbar für eine EE-Vollversorgung. Bioenergie als integraler Bestandteil der Landwirtschaft bietet Lösungen für eine Steigerung der Nachhaltigkeit.

EEG 2016 – Eckpunkte und Anforderungen aus Sicht der Vergärungsbranche
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2015)
Als erneuerbare Energie ist die Bioenergie besonders vielseitig: Neben Strom und Wärme können auch Treibstoffe aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse gewonnen werden. Diese Vielseitigkeit spiegelt sich auch im heutigen Bioenergie-Anlagenpark wider.

Beihilferechtliche ĂśberprĂĽfung der EEG-Umlagebefreiung der bestandsgeschĂĽtzten Stromeigenversorgung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2015)
§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 lässt die EEG-Umlage im Falle der Stromeigenversorgung entfallen, wenn es sich bei der Stromerzeugungsanlage um eine Bestandsanlage handelt. § 98 Abs. 3 EEG 2014 bringt zum Ausdruck, dass die Bundesregierung § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 bis zum Jahr 2017 überprüft und rechtzeitig einen Vorschlag für die Neugestaltung vorlegt.

Das Verfahren der Netzplanung als Vorbild fĂĽr andere Infrastrukturplanungen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2015)
For the admission of high-voltage lines that cross the borders of federal states or to other Member States of the European Union, the Energy Industry Act (EnWG) and the Energy Line Extension Acceleration Act (NABEG) contain special rules. These regimes allow for accelerated legally secure approval of these constructions so that the power lines necessary for the implementation of the energy transition can be completed in time. In addition to a legal needs test and the introduction of public participation at all stages of the plan approval upstream process, the Federal Trade Planning as a new instrument was introduced. It replaces the Zoning and line determination process and determines with binding effect for the subsequent planning approval process a route corridor for the high-voltage line. The legal protection is focused on the authorization decision. Subject of the following paper is the question of whether these changes in the approval process for high voltage lines in the Energy Industry Act and the NABEG can be transferred to other authorization procedures for infrastructure projects. The paper concludes that many elements are not new legislation. This applies in particular to the legal needs assessment and public participation. The process of public participation is, however, modified by the introduction of a resolution conference, to be carried out in the scoping process and early public participation, notwithstanding § 25 para. 3 VwVfG pretend mandatory. This procedure should be adopted in other approval procedures for infrastructure projects. This also applies to the Federal sectoral planning which contributes to accelerated procedure and a shift of complex scanning operations with relieving effects for the subsequent planning approval. On the other hand, a concentration of legal protection on the final approval decision is not recommended.

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