Planungsrecht als Umsetzungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2021)
Zum Einfluss des Europäischen Unionsrechts auf das Planungsrecht

Artenschutz bei der Bewirtschaftung des Waldes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
In seinem Artenschutz-Report 2015 machte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf die bedenkliche Erhaltungssituation zahlreicher Tier- und Pflanzenarten aufmerksam. Besonders stark gefährdet sind die Arten des Offenlandes, die vor allem unter den Auswirkungen der modernen Landwirtschaft zu leiden haben, indessen ist es um die Artenvielfalt in den heimischen Wäldern auch nicht eben zum Besten bestellt.

Rechtliche Aspekte für das Borkenkäfermanagement in Natura 2000-Gebieten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
The forest fulfils a variety of different functions for the environment, for animal and plant species and for people. Safeguarding the diversity of functions, in conjunctionwith sustainability, is the essential principle of forestmanagement and is as such anchored in the state forest laws. In practice, especially the handling of calamities in FFH areas conflicts between nature conservation and forestry.

Projektbegriff, Verträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinsklagerecht bei der Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
Gemäß Art. 6 Abs. 2 FFH-RL müssen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um in Natura 2000-Gebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten zu vermeiden, ebenso Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken können. Dementsprechend verbietet § 33 Abs. 1 S. 1 BNatSchG alle Veränderungen und Störungen, die solche Wirkungen haben können.

Schutz des Waldes als Ă–kosystem im Rahmen internationaler Vereinbarungen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
Germany is a genuine forest country because of its location within the nemoral deciduous forest region in the temperate climate zone of Europe. In the history of land use the original forest cover has been reduced to a third today.

Ă–konomische Gedanken zum Wald
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahrhunderts erfahren wir, wie anfällig der Wald gegen menschliche Missgriffe und auch gegen natürliche Gefahren ist. Das durch Schadstoff-Immissionen verursachte „Waldsterben“ der 1970er- und 1980er-Jahre und die damals erbitterten Diskussionen über die Verursacher sind heute (2021) weitgehend vergessen, weil sich die damaligen Prognosen eines flächenhaften Absterbens des Waldes glücklicherweise nicht bewahrheitet haben. Das kann Mut gegen heutige Kassandrarufe verleihen.

Die Ă–kologiepflichtigkeit der EigentĂĽmer natĂĽrlicher Lebensgrundlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2021)
Der Begriff „Ökologiepflichtigkeit“ setzt sich aus den Wortbestandteilen Ökologie und Pflichtigkeit zusammen. Dabei ist mit Ökologie die Naturwissenschaft gemeint, die sich mit der Physiologie der Beziehungen eines Organismus zu seiner Außenwelt (Haeckel 1866) und mit Biozönosen (Lebensgemeinschaften) beschäftigt. Die Ökologie ist die entscheidende wissenschaftliche Grundlage für den Naturschutz geworden, sie widmet sich aber zunehmend auch dem Umgang mit intensiv genutzter Natur.

Nachhaltigkeit und Innovation durch Volksgesetzgebung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
The article deals with the question, if environmental law can be positively – in sense of innovation and sustainability – influenced bymore direct plebiscitary involvement. The chances of institutional interaction between direct democracy and politics can be demonstrated by two current examples of plebiscitary legislation in the republic of Bavaria.

Landesrechtliche Abweichungen von der Bundeskompensationsverordnung als föderales Verfassungsproblem
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
Gemessen an den allgemeinen Voraussetzungen landesrechtlicher Abweichungsgesetzgebung stellt sich zunächst die Frage, welcher Rechtsakt des Bundes – in Betracht kommen die Ergänzung des § 15 BNatSchG vom Mai 2019 oder der Erlass der BKompV vom Mai 2020 – vorliegend erstmals die Abweichungskompetenz des Freistaats Bayern aktiviert hat und dadurch Bezugspunkt abweichender Regelungen sein kann. Im Anschluss ist dann zu prüfen, inwiefern eine Abweichung auch in der Rechtsform einer Landesrechtsverordnung erfolgen darf, ob eine solche Verordnung ggf. präventiv abweichen darf und ob gemessen hieran der Freistaat Bayern chronologisch ein verfassungsrechtlich mögliches Vorgehen gewählt hat, und ob sich eine Abweichung inhaltlich auf eine reine Abwehr bundesrechtlicher Regelungen beschränken darf.

Planung und Umsetzung von „Deponie auf Deponie“-Vorhaben in Deutschland
© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Die Zentraldeponie Hubbelrath übernimmt im Raum Düsseldorf eine wesentliche Entsorgungsfunktion. Da das verfügbare Deponievolumen der Deponieklasse II (DK II) weitgehend erschöpft war, wurde nach vorheriger Durchführung eines Planfeststel-lungsverfahrens zwischenzeitlich mit dem Bau der Süderweiterung begonnen. Geplant ist die Realisierung einer Gesamtdichtungsfläche von ca. 15,4 ha, wovon ca. 4,9 ha sich an den vorhandenen Altkörper anlehnen. Hier wird eine bifunktionale Dichtung errichtet, die sowohl als Oberflächenabdichtung für den unterlagernden Deponiekörper, als auch als Basisabdichtung für den neuen Deponieabschnitt (ebenfalls Deponieklasse II) dient. Auf diese Weise wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 2,6 Mio.m³ geschaffen.

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