Dezentrale Aufbereitung von Grüngut zur stofflichen und energetischen Verwertung im Verbund© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2018)
In Deutschland werden, auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, große Mengen Grüngut (mehrere Millionen Tonnen) pro Jahr zumeist bevölkerungsnah auf dezentralen Plätzen gesammelt. Die Weiterverarbeitung erfolgt ebenfalls auf kleineren bis mittelgroßen Anlagen in der Nähe der Sammelstellen.
Grüngutverwertung zu Pflanzenkohle im Neckar-Odenwald-Kreis© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2017)
Im Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg fallen pro Jahr über 25.000 Mg Grüngut an. Während das krautige Material üblicherweise in einen Hygienisierungsprozess zu Kompost weiterverarbeitet wird, gibt es für den holzigen Anteil verschiedene Verwertungsmöglichkeiten.
Die Verwertung von Kompost unter Berücksichtigung des neuen Düngerechtes© Universität Stuttgart - ISWA (6/2017)
Die effiziente Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ist ein wichtiges Thema nachhaltiger Kreislaufwirtschaft. Verschiedene Argumente zur Steigerung der erfassbaren Mengen sowie sinnvolle Verwertungswege werden oft diskutiert. Obwohl es immer noch Diskussionen über diese Trennpflicht gibt, kann es keinen ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit dieser Forderung geben.
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
Neue rechtliche Herausforderungen für die Bioabfallwirtschaft – Konsequenzen für den praktischen Betrieb© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kommen weiterhin nicht ihrer abfallrechtlichen Verwertungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 KrWG nach, Bioabfälle getrennt zu erfassen. Der erwartete Anstieg der bundesweit erfassten Mengen an Biogut ist bisher ausgeblieben. Zudem enthält der Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung (Stand 15.02.2017) Vorgaben, welche die spezifischen Eigenschaften von organischen Düngern mit hohen Anteilen an stabilen Humusverbindungen und geringen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nicht berücksichtigen. Durch die Verschärfung bestehender und die Einführung neuer Anforderungen in der Düngeverordnung ist zu befürchten, dass die Rahmenbedingungen für die Kompostvermarktung in vielfacher Hinsicht schwieriger werden.
EEG 2017 in der abfallwirtschaftlichen Praxis – Chancen für Bio- und Grüngutverwertungsanlagen© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Zum 1. Januar 2017 trat das erst 2014 letztmalig novellierte „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017)“ in Kraft. Während bislang die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde einen festgeschriebenen Vergütungssatz erhielten, wird ab 2017, auch für biogene Abfallstoffe, die Höhe der Vergütung (bzw. der Marktprämie) im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Unter monetären Gesichtspunkten muss, nach Einschätzung des Witzenhausen-Instituts, die Teilnahmepflicht am Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Abfallanlagen keine wesentliche Verschlechterung darstellen. Sehr nachteilig, insbesondere im kommunalen Umfeld, ist die Planungsunsicherheit, da die Vergütung für den erzeugten Strom erst zu einem relativ späten Zeitpunkt im Planungsverfahren endgültig feststeht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Vorleistungen in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zu leisten.