Optionen der Stoffstromseparation im Abfallwirtschaftszentrum Lübeck
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Im Abfallwirtschaftszentrum Lübeck entstehen bei der Verarbeitung von Restabfall und Bioabfall zahlreiche Stoffströme, die überwiegend einer Verwertung zugeführt werden können. Durch eine gezielte Stoffstromseparation können in wesentlichen Teilströmen erhebliche Einsparungen erreicht werden. In Zusammenarbeit mit einem Hersteller wurden die Möglichkeiten einer Stoffstromseparation mittels NIR-Trenner in einer Versuchsanlage getestet. Dabei konnten insbesondere bei der Separierung von Papier aus dem Ersatzbrennstoff gute Ergebnisse erzielt werden. Auch die Separierung von Störstoffen aus dem Siebüberlauf bei der Verarbeitung von Bioabfällen zeigte gute Ergebnisse.

Neue Wege bei der Qualiẗätssicherung von Altpapier
© IWARU, FH Münster (2/2017)
Bislang gibt es keine standardisierten Messmethoden bzw. Messtechniken zur Bestimmung der Feuchte und sortenspezifischen Störstoff-Obergrenzen für den Stoffstrom Altpapier.

Das Altpapierurteil vor dem BVerfG – zur Bedeutung des Beschlusses vom 28.8.2014
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2015)
Das in dieser Zeitschrift wiederholt diskutierte Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18.6.2009 enthält zwei Kernaussagen zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen nach altem Recht: Zum einen die Aussage, dass Sammlungen, die auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden, keine gewerbliche Sammlungen i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG sind. Solche Sammlungen waren damit nach der Auslegung durch das BVerwG unzulässig, da sie den für Abfälle aus privaten Haushaltungen bestehenden Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuwiderliefen und es an einem einschlägigen Ausnahmetatbestand fehlte.

Zur freiwilligen Rücknahme im Rahmen der abfallrechtlichen Produktverantwortung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2015)
Anmerkungen zu den Urteilen des VG Würzburg vom 10.2.2015 – W 4 K 13.1015 und des VG Düsseldorf vom 7.5.2015 – 17 K 8650/13 Für Abfälle aus privaten Haushaltungen gilt der Grundsatz der Überlassungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 KrWG. Bekannte Ausnahme von dieser Regel ist u.a. die gewerbliche Sammlung. Während der bundesweite Streit um gewerbliche Sammlungen in einer Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren fortdauert und ihre Voraussetzungen im Einzelnen umstritten sind,1 zielen einzelne Mode-Unternehmen, Schuhhändler und entsprechende Reparatur-Services auf eine anderweitige Durchbrechung der Überlassungspflicht: Mit nach ihrer Ansicht bundesweit Geltung findenden Bescheiden beanspruchen sie für sich, eine „freiwillige Rücknahme“ i.S.v. § 26 KrWG durchzuführen und geben Bürgern die Gelegenheit, Altkleider, Alttextilien und Schuhe jeder Art und Herkunft gegen einen geldwerten Bonus in Filialen abzugeben. Mit den Urteilen des VG Würzburg vom 10.2.2015 (W 4 K 13.1015) und des VG Düsseldorf vom 7.5.2015 (17 K 8650/13) liegen nun erste (zwischenzeitig auch rechtskräftige) Entscheidungen zum Thema vor.

Aktuelles zu gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2015)
Seitdem Inkrafttreten des KrWG wurden über 200Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen veröffentlicht, die sich mit Rechtsfragen zu gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen befassen. Zeitweise ließ sich gar der Eindruck gewinnen, zumindest bei den Gerichten gebe es in abfallrechtlicher Hinsicht kaum ein anderes Thema. Die Hintergründe dieser Entscheidungsflut sind bekannt: Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen sind ein bedeutendes „Einfallstor“ für private Entsorgungsunternehmen, werthaltige Verwertungsabfälle aus privaten Haushaltungen anstelle der ansonsten zuständigen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger erfassen und entsorgen zu dürfen.

Kommunale Papiersammlung und Etablierung gewerblicher PPK-Sammlung – Ein Widerspruch?
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (6/2015)
Aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde das dortige, ursprünglich historische Relikt der gewerblichen Sammlung 2012 im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in modifizierter Form übernommen und weiterentwickelt.

Zum Ende der Abfalleigenschaft von PPK
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (6/2015)
Als sich die Europäische Kommission vor knapp zehn Jahren in ihrem Richtlinienvorschlag zur Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) mit dem Ende der Abfalleigenschaft befasste, geschah dies mit dem Ziel, die Akzeptanz von Recyclingprodukten durch ihre rechtliche Anerkennung zu verbessern und auf diese Weise dem Ziel einer Recyclinggesellschaft näher zu kommen.

Zukünftige Altpapierzusammensetzung in Europa? – Erwartungen, Ursachen und Auswirkungen –
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (6/2015)
Ein verändertes Verbraucherverhalten und der dadurch bedingte Strukturwandel in der Papierindustrie bewirken wesentliche Veränderungen in der Zusammensetzung des Altpapiers aus dem haushaltsnahen Bereich und in der Verbrauchsstruktur der Papierindustrie. Zudem zeichnet sich ein steigender Anteil an Papierverbunden und stark veredelten Papierprodukten im Altpapier ab.

Eigentum an Wertstoffen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2015)
Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2014 – 12 U 28/14

Reststoffe der Papierindustrie: Ungenutzte Biomasse?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Mit einer Altpapiereinsatzquote von 74 % (D 2013) nähert sich die Papierindustrie einer Kreislaufwirtschaft an, in der die Produkt nach der Nutzungsphase wieder Faserrohstoffe sind. Um die Produktqualitäten zu erhalten, besteht jedoch die Notwendigkeit, Fasern nach mehrfacher Nutzung aus dem Kreislauf auszusondern. Zudem müssen papierfremde Bestandteile aus dem Altpapier abgetrennt werden. Hierdurch entstehen Reststoffe. In der deutschen Papierindustrie fallen jährlich ungefähr 4,8 Mio. Tonnen an Reststoffen an. Für die Entsorgung dieser Rückstände entstehen den Papierfabriken erhebliche Kosten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Reststoffsituation der Papierindustrie am Beispiel Deutschland und stellt folgend zwei neue Verwertungsoptionen vor: die Rückgewinnung von Calciumcarbonat und die Herstellung von Lävulinsäure.

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