EDITORIAL© Rhombos Verlag (4/2006)
Die Spielregeln des Wettbewerbs
Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2006© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2/2006)
Die Abfallgebühren für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt wurden auf Basis der aktuellen Gebührensatzungen ermittelt. In Bayern wurden dabei erstmals die Abfallgebühren aller öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus 86 Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst.
Nichts geht ohne Ausschreibung - Europäischer Gerichtshof regelt die interkommunale Zusammenarbeit © Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2005)
Wollen zwei Kommunen auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge zusammenarbeiten, so dass die eine Aufgaben der anderen übernimmt, stellt sich bei der Übertragung dieser Aufgaben die Frage, ob die Kommunen als öffentliche Auftraggeber bei solchen Kooperationen ein förmliches Vergabeverfahren durchführen müssen. Die jüngste vergaberechtliche Spruchpraxis hat erstmals die Zusammenarbeit von Kommunen der Anwendbarkeit des Vergaberechts unterstellt und somit die Beschaffung der Leistung im Wettbewerb gefordert. Maßgebend für die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist jedoch die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit.
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.
Neues zum Inhouse-Geschäft© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
Der vergaberechtliche Paukenschlag des EuGH zum Inhouse-Geschäft vom Januar diesen Jahres ist noch nicht verklungen (vgl. Abfall-Newsletter vom Januar 2005). Die Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften im Wege eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat durch seine Entscheidung zwar mehr Rechtsklarheit geschaffen, dies aber auf Kosten von differenzierten Lösungen im Einzelfall.