Gestaltungsspielräume bei der Ausschreibung von Bio- und GrĂĽnabfallbehandlung© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2010)
Bei der Vergabe von Aufträgen für die Bio- und Grünabfallentsorgung stehen den Auftraggebern viele Handlungsmöglichkeiten offen. Wichtig ist es, sich vor Beginn einer Ausschreibung über die strategische Ausrichtung im Klaren zu sein. Erst wenn genau feststeht, welche Art der Behandlung gewünscht ist und wie sie durchgeführt werden soll, darf ein Vergabeverfahren begonnen werden.
Systembestellung: Gesamtanlage oder Lose© ThomĂ©-Kozmiensky Verlag GmbH (3/2010)
Ob eine Anlage in Losen ausgeschrieben oder an einen Generalunternehmer (GU) vergeben werden soll, ist eine gern und häufig geführte Diskussion. Beide Varianten, für die es jeweils viele Pro’s und Con’s gibt, sind in vielen Projekten erfolgreich umgesetzt worden. Wobei die endgültige Entscheidung für die eine oder andere Lösung häufig stark von den für das jeweilige Projekt verantwortlichen Personen abhängig ist. Welche Erfahrungen sie entweder selber mit diesen Alternativen gemacht haben oder Ihnen in der Phase der Entscheidungsfindung näher gebracht wurden.
Novellierung des Vergaberechts – Konsequenzen fĂĽr die Praxis© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2009)
Neben dem Abfallrecht hat kein anderes Rechtsgebiet für die Abfallwirtschaft eine größere Bedeutung als das Vergaberecht. Wesentliche Akteure der Abfallwirtschaft sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die von diesen gegründete Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften. Wenn sich diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines Dritten bedienen möchten, handelt es sich in der Regel um ausschreibungsbedürftige Dienstleistungen.
32. Umweltrechtliche Fachtagung der Gesellschaft fĂĽr Umweltrecht e.V. vom 13. bis 15. November 2008 im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2009)
Einmal mehr standen bei der 32. Umweltrechtlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. (GfU) ausgesuchte, sehr aktuelle Themen auf dem Programm, die das Interesse zahlreicher Teilnehmer aus allen umweltrechtlichen Tätigkeitsbereichen weckten: der Umweltschutz im Vergaberecht und die neuesten Entwicklungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, das mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) am 17.6.2008 eine neue rechtliche Grundlage erhalten hat.
Das neue Vergaberecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2009)
Wesentliche Rechtsänderungen und ihre Auswirkungen auf die abfallwirtschaftliche Ausschreibungspraxis
Rechtliche und finanzielle HĂĽrden – Konsequenzen bei der Umsetzung alternativer Systeme –© IWARU, FH MĂĽnster (2/2009)
Alternative Systeme, bei denen Verpackungsabfälle ganz oder teilweise mit Hausmüll erfasst werden, stehen im Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlicher Aufgabenwahrnehmung und privatrechtlicher Entsorgungsverantwortung. Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung sieht für die Umsetzung eines alternativen Systems in § 6 Abs. 4 S. 7 eine Möglichkeit vor, deren Umsetzung in der Praxis jedoch vergabe- und kartellrechtliche Vorgaben sowie wirtschaftliche Aspekte entgegen stehen. Aber auch die Umsetzung anderer Formen alternativer Systeme gestaltet sich vor dem Hintergrund kartell- und vergaberechtlicher Vorgaben schwierig, dürfte aber bei einem unbedingten Willen zur Umsetzung durchführbar sein.
Kommunale Daseinsvorsorge und Europäischer Binnenmarkt© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2009)
Die Begriffe der kommunalen Daseinsvorsorge und des Europäischen Binnenmarkts sind beiderseits positiv besetzt. Auf den ersten Blick scheinen ihre Rechtsprinzipien auf verschiedenen Aktionsebenen zu liegen und problemlos zu harmonieren. Dem zuwider gehen in jüngster Zeit Kassandrarufe um. So wird warnend bemerkt, dass das
Europäische Gemeinschaftsrecht nicht nur landes-, sondern auch kommunal-„blind“ sei.
Restabfallbeseitigung im Land Tirol ab 2009© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2008)
Seit 1996 ist bekannt, dass das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung und dem Wasserrechtsgesetz ab spätestens 01.01.2005 nur mehr eine Ablagerung von behandelten Abfällen zulässt. Eine Ausnahmeregelung bis 31.12.2008 gilt für Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Wien, wobei diese in großem Umfang (d.h. über den gesamten Zeitraum für den gesamten Siedlungsabfallstrom des überwiegenden Teils der Einwohner) nur in Tirol in Anspruch genommen wird.