ForumZ – mehr als Benchmarking© VKU - Landesgruppe Baden-WĂĽrttemberg (7/2010)
ForumZ will Kommunen darin unterstützen, den Weg zwischen Problem und Lösung – resp. den Weg zwischen Idee und Ausführung durch eine kommunikative Vernetzung der Partner möglichst klug und intelligent (smart) zu bewältigen.
Stoffliche und energetische Bioabfallverwertung in Hamburg© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2010)
Jede Branche steht heute vor der Herausforderung, den Auswirkungen des anthropogen verursachten Klimawandels zu begegnen und mögliche Maßnahmen zur Verminderung zu ergreifen. Zugleich sind die vorhandenen Ressourcen aufgrund ihrer Endlichkeit nur im nicht vermeidbaren Maße zu verbrauchen und für im Kreislauf befindliche Ressourcen sind die Möglichkeiten der Wiederverwertung zu optimieren und auszuschöpfen.
Grau schluckt Gelb - Wertstoffe verschwinden in der RestmĂĽlltonne© Deutscher Fachverlag (DFV) (4/2010)
In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden soll ab 2011 in einem einjährigen Großversuch die Frage geklärt werden, ob die getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen beim Bürger noch zeitgemäß ist. Unklar ist, wer die Kosten dafür übernimmt. Davon hängt es ab, ob das Projekt tatsächlich durchgeführt wird.
Getrenntsammlung von Bioabfällen im ländlichen Raum und dezentrale Kompostierung© HAWK Hochschule fĂĽr angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (9/2009)
Fast 3.000 km südlich vom Nordkap und ca. 2.000 km nördlich von Sizilien liegt nahezu in der Mitte Deutschlands der Landkreis Kassel, mit 245.000 Einwohnern in 29 Städten und Gemeinden. Der Eigenbetrieb "Abfallentsorgung Kreis Kassel" erfüllt hier die hoheitlichen Aufgaben der Abfallwirtschaft und ist neben anderen Bereichen wie Abfalleinsammlung und Abfallmanagement auch für die Kompostierung zuständig.
Ă–ffentlichkeit ist keine KĂĽr – UVP-Pflicht und die DurchfĂĽhrung eines Erörterungstermins© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2009)
Soll ein Vorhaben zugelassen werden, für das eine Prüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gefordert wird (sogenanntes UVP-pflichtiges Vorhaben), so sieht das UVPG in § 9 Abs. 1 Satz 1 vor, dass die zuständige Behörde die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen dieses Vorhabens beteiligt. § 9 Abs. 1 Satz 2 UVPG fordert, dass der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.