Verwertung von Aluminium haltigen Rückständen aus einer Altdeponie am Beispiel N6
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Bei der Altlast N6 „Aluminiumschlackendeponie“ handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube im Westen von Wiener Neustadt, die von 1974 bis 1991 mit rund 580.000 m³ Abfällen aufgefüllt wurde.

Rückgewinnung von Wertmetallen aus feinen Deponiefraktionen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Pro Jahr fallen in Österreich ca. 658.000 t Rückstände aus Müllverbrennungsanlagen an. Rostaschen von einer Deponie in Kärnten wurden nach vor Ort stattfindender Aufbereitung, aber vor der Deponierung beprobt.

Aufgrabung eines Oberflächenabdichtungssystems aus geosynthetischer Tondichtungsbahn und Kunststoffdränelement 24 Jahre nach der Errichtung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Auf der Deponie Ansprung in Sachsen (Deutschland) wurde im Jahr 1999 ein Oberflächenabdichtungssystem mit Kunststoffdränelement und geosynthetischer Tondichtungsbahn errichtet. Bei der Tondichtungsbahn handelt es sich um eine vernähte, schwere Calciumbentonitmatte mit 10 kg/m² Bentoniteinwaage, wie sie bereits seit vielen Jahren auch in Österreich als alternatives Abdichtungssystem eingesetzt wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Rückbau kerntechnischer Anlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2024)
Bergversatz als langzeitsichere Alternative zur Deponierung von „Stilllegungsabfällen“

Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.

Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den praktischen Betrieb einer Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.

Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.

Eignungsuntersuchung und Ökobilanzierung für Deponieersatzbaustoffe in Vietnam
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2024)
In den letzten Jahrzehnten sahen sich Deponieplaner weltweit mit einer zunehmenden Verknappung von Primärrohstoffen für den Deponiebau konfrontiert, insbesondere im Hinblick auf die Dichtungsschicht mit ihren besonderen technischen Anforderungen. Daher werden im internationalen Maßstab in den letzten Jahren mineralische Abfälle als alternative Barrierematerialien für Deponiedichtungsschichten untersucht.

Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.

Anforderungen an die Alternativenprüfung bei neuen Deponien und Deponieerweiterungen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.

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