Durch die LAGA-Mitteilung 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln – (Stand 6. November 1997)“ wurden bereits Mitte der 90ziger Jahre auf der Grundlage des damals noch geltenden Abfallgesetzes einheitliche Anforderungen und Standards zur schadlosen Verwertung von mineralischen Abfällen festgelegt.
Das LAGA-Regelwerk gliedert sich in drei Teile, wobei im Allgemeinen Teil“ (Teil I) zunächst übergreifende Verwertungsgrundsätze formuliert und insbesondere aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes generelle vorsorgeorientierte Anforderungen an die schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen gestellt werden. In den Technischen Regeln für die Verwertung“ (Teil II) werden für definierte mineralische Abfälle abfallspezifische Zuordnungswerte festgelegt, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Einbaubedingungen eine schadlose Verwertung gewährleisten. Komplettiert wird das Regelwerk durch Anforderung und Regelungen zur Probenahme und Analytik“ (Teil III). Obwohl die LAGA-Mitteilung 20 nicht in allen Bundesländern eingeführt wurde, hat sie sich als eine wertvolle Vollzugshilfe und als Standard für die Bewertung der Schadlosigkeit der Verwertung mineralischer Abfälle etabliert. Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und insbesondere der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Ende der 90ziger Jahre bundesweit einheitliche spezialgesetzliche Anforderungen zum Schutz des Bodens verankert worden.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH | |
Quelle: | 5. Karlsruher Altlastenseminar - 2004 (Juni 2004) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Dr. Dieter Koch | |
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