Betrachtet wird die Internalisierung externer Effekte in der Bergbausanierung, wobei eine Base-, Best- und Worst-Case-Betrachtung vorgenommen wird. Es wird diskutiert, welche Internalisierungsansätze im internationalen und nationalen Kontext vorliegen und durch welchen Rechtsrahmen sich diese konstituieren. Die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips wird dabei in den Mittelpunkt gerückt.
Bergbauliche Aktivitäten beeinflussen nicht nur die Bergbautreibenden selbst, sondern unmittelbar auch andere Entscheidungsträger (Externalitäten erster Kategorie) oder treten sogar grenzüberschreitend auf (Externalitäten zweiter Kategorie). Dabei können negative Effekte auch noch Jahrzehnte nach der bergbaulichen Aktivität auftreten (Externalitäten dritter Kategorie). Die Rückführung oder Einpreisung externalisierter Kosten in den Allokationsmechanismus wird als Internalisierung bezeichnet. Sie basiert auf dem Verursacherprinzip, welches in Deutschland als umweltpolitischer Grundsatz der Kostenzurechnung zu verstehen ist: „Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen sollen demjenigen zugerechnet werden, der sie verursacht hat („Wer verschmutzt, zahlt!“). Ist eine Kostenzurechnung nicht möglich […] oder würde sie zu schweren wirtschaftlichen Störungen führen, müssen die Kosten ausnahmsweise nach dem Gemeinlastprinzip von der Allgemeinheit getragen werden.“
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| Quelle: | Wasser und Abfall 12 (Dezember 2024) | |
| Seiten: | 6 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Lukas Folkens Pof. Dr. Petra Schneider | |
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