Bei der Entsorgung teerhaltiger Asphalte setzen die Niederlande auf eine thermische Lösung
Im Straßenbau wurde Teer sehr lange als Bindemittel verwendet. So wurde in den Niederlanden seit etwa 1960 Kohlenteer in Trag- und Deckschichten beim Straßenbau eingesetzt. Teer gilt als krebserregend, insbesondere aufgrund seines Gehaltes an krebserzeugenden Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK, auch PAH, polycyclic aromatic hydrocarbons). Aufgrund des Krebsrisikos für die Beschäftigten wurde das Arbeiten mit Teer in den Niederlanden im Jahre 1991, in Deutschland 1993 verboten. Da der Einsatz von Teer weitestgehend verboten ist, stellt er heute in erster Linie ein Altlastenproblem dar. Unter gewissen Bedingungen war es (und ist es in Deutschland noch immer) gestattet, Straßenaufbrüche mit teerhaltigem Asphalt wieder zu verwenden. Dieser Teer ist noch immer im Straßenbestand vorhanden und wird bei Sanierungsmaßnahmen auch wieder verbaut. In den Niederlanden wurde eine Lösung gefunden, wie der krebserregende Teer zerstört und zugleich wertvolle mineralische Ressourcen einer erneuten Nutzung zugeführt werden können.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | RECYCLINGPOTENZIALE IN EUROPA (Juni 2008) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Willem Willart Dr. Barbara Zeschmar-Lahl | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Internationales Klärschlamm-Symposium
© Rhombos Verlag (9/2008)
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung
Düngemittel aus Klärschlammasche
© Rhombos Verlag (9/2008)
Die Ergebnisse aus dem EU-Projekt SUSAN legen die großtechnische Umsetzung eines neuen thermochemischen Verfahrens für die Phosphor-Rückgewinnung nahe
Die TRGS 517
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
Risiko bodenbezogene Klärschlammverwertung
© Rhombos Verlag (9/2008)
Aktuellen Untersuchungen zufolge können sich durch die Düngung vor allem organische Schadstoffe im Boden anreichern
Neues aus der Rechtsprechung
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bundesverwaltungsgericht zur Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten / EuGH zur Auslegung der AbfRRL