Planungsaufgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Altlastensanierung gemäß BGR 128 und BaustellV

Bei der Sanierung von Altlasten, z. B. dem Rückbau von Industrieanlagen incl. Tiefenenttrümmerung, dem Aushub kontaminierten Bodens, dem Bau von Dichtungssystemen bei Deponien, dem Betrieb von Sanierungsanlagen für Boden oder Grundwasser kommen zu den Gefahren des Baubetriebs die besonderen Gefahren aus den am Standort verwendeten oder in den Gebäuden verbauten Gefahrstoffen hinzu, die besondere Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern.

In der industriellen Produktion gehört der Umgang mit Gefahrstoffen zum täglichen Brot. In den Betrieben sind entsprechende Fachleute tätig und der betriebliche Arbeitsschutz im Umgang mit Gefahrstoffen ist weitestgehend geregelt über Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln, ergänzt durch betriebsinterne Arbeitschutzanweisungen und Regelungen. Anders sieht es aus, wenn Bauarbeiten zur Sanierung von Altlasten werden müssen.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 4. Karlsruher Altlastenseminar - 2003 (Mai 2003)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 7,00
Autor: Dipl.-Geol. Andreas Feige-Munzig

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