Von November 2007 bis September 2008 diskutierte ein Arbeitskreis von Experten der Bundesländer und des Bundes ein „Leitbild Altlastenmanagement 2010“. Ziel der Diskussionen war es, durch ein neues Leitbild klar gegliederte Zielvorstellungen zusammenzufassen und gleichzeitig jene Strategien zu beschreiben, die zweckmäßig sind, diese Ziele zu erreichen. Das nunmehr vorliegende Leitbild soll primär eine Orientierungsfunktion für alle an den Prozessen der Altlastensanierung konkret Beteiligten erfüllen, aber auch für politische Entscheidungsträger und die interessierte Öffentlichkeit verständliche Information bieten.
Seit September 2008 liegt ein neues Leitbild „Altlastenmanagement 2010“ vor, das in einem rund einjährigen Diskussionsprozess von einem Arbeitskreis aus Experten der Bundesländer und des Bundes unter Einbeziehung externer Experten erstellt wurde. Das Leitbild ist vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen der letzten Jahre und den damit einhergehenden Diskussionen in Österreich entstanden. Es soll für alle im Altlastenmanagement tätigen Personen und der interessierten Öffentlichkeit eine Orientierungsfunktion erfüllen und wird von den Verfassern des Leitbildes als erster Schritt gesehen, um bestehende kommunikative und technische Barrieren zu überwinden und damit bessere Voraussetzungen („Lösungsorientierung“) für die Altlastensanierung zu schaffen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Depotech 2008 (November 2008) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Dietmar Müller Mag. rer. nat. Gernot Doeberl Harald Kasamas GR Mag. Gudrun Achleitner-Kastner | |
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Die Förderung der Altlastenforschung im UFG-Regime
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2018)
Altlastensanierung erfolgt üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, was durchaus im Sinn von Altlastenbesitzern und -sanierern ist. Bei den betroffenen Stakeholdern gibt es jedoch das klare Bekenntnis, alle Altlasten innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Im Vergleich zur Anzahl der bisher sanierten Altlasten stellt dies eine vielfach größere Aufgabe dar zu deren Erledigung entsprechende Werkzeuge entwickelt werden müssen.
Die Bewältigung der Altlastenproblematik bei den Schweizerischen Bundesbahnen
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Die SBB hat 1999 vom Bund den Auftrag erhalten, ihre belasteten Standorte gemäß Altlastenverordnung, die 1998 in Kraft getreten ist, zu identifizieren und wenn nötig zu sanieren. Für die Umsetzung dieses Auftrags hat der Bund der SBB ein Budget von CHF 110 Mio. zur Verfügung gestellt. Innerhalb von zwei Jahren sollten damit die nach damaliger Schätzung 2000 Verdachtsstandorte und 200 Sanierungsfälle bearbeitet werden.
Umweltrechtliche Verbindlichkeiten bei Altlasten – Rückstellungsverpflichtungen für Unternehmen
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (6/2004)
In diesem Aufsatz soll deutlich gemacht werden, dass Altlasten nicht nur ausschließlich ökologische und technische Probleme darstellen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche / bilanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben können.
Sachverständige für Altlasten und Bodenschutz - Die öffentliche Bestellung nach § 36 der Gewerbeordnung und die Bekanntgabe nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz
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Wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft und des täglichen Lebens müssen Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen auch auf den Gebieten der Altlasten und des Bodenschutzes immer häufiger auf externen Sachverstand zurückgreifen.
Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Entscheidungshilfen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
In diesem Beitrag werden Arbeitshilfen – sogenannte Entscheidungshilfen – vorgestellt, die zurzeit vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenhang mit den Entwürfen zu einer Novelle des Altlastensanierungsgesetzes („ALSAG neu“) erstellt werden.