Die relevanten technischen Aspekte im neuen Altlastensanierungsgesetz

Das geplante neue Altlastensanierungsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen betreffend die Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten sowie Bestimmungen betreffend die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Im Beitrag werden diese Bestimmungen erläutert.

Die wesentlichen technischen Aspekte des geplanten neuen Altlastensanierungsgesetzes betreffen Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten sowie die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Folgende Begriffsbestimmungen sind in Hinblick auf die technischen Aspekte des Gesetzes wesentlich:

  • Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.
  • Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit umweltgefährdenden Stoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde.
  • Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die erheblich kontaminiert sind oder von denen erhebliche Risiken für Mensch oder Umwelt ausgehen.
  • Altlastenmaßnahmen sind die Sanierung (Dekontamination oder Sicherung) und die Beobachtung bei Altlasten.
  • Sanierung ist die Dekontamination oder Sicherung zur dauerhaften Verbesserung des Umweltzustandes.
  • Dekontamination ist die weitgehende Beseitigung der Kontamination und deren Ursache.
  • Sicherung ist die Verhinderung der Ausbreitung von gesundheits- oder umweltgefährdenden Emissionen.
  • Beobachtung ist die Überwachung des Emissionsverhaltens.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2016 (November 2016)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 1,00
Autor: Stefan Weihs

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