Das geplante neue Altlastensanierungsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen betreffend die Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten sowie Bestimmungen betreffend die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Im Beitrag werden diese Bestimmungen erläutert.
Die wesentlichen technischen Aspekte des geplanten neuen Altlastensanierungsgesetzes betreffen Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten sowie die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Folgende Begriffsbestimmungen sind in Hinblick auf die technischen Aspekte des Gesetzes wesentlich:
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2016 (November 2016) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,00 | |
Autor: | Stefan Weihs | |
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Stand der düngerechtlichen Regelungen und Auswirkungen auf den Einsatz von Komposten und Gärresten in der Landwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die KOM fordert, dass Deutschland die Düngung für Stickstoff in den gefährdeten Gebieten signifikant einschränkt. Dabei darf diese Einschränkung nicht zu einer Verlagerung und damit zu einer Intensivierung in den „nicht“-gefährdeten Gebieten führen.
Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.
Die Förderung der Altlastenforschung im UFG-Regime
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2018)
Altlastensanierung erfolgt üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, was durchaus im Sinn von Altlastenbesitzern und -sanierern ist. Bei den betroffenen Stakeholdern gibt es jedoch das klare Bekenntnis, alle Altlasten innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Im Vergleich zur Anzahl der bisher sanierten Altlasten stellt dies eine vielfach größere Aufgabe dar zu deren Erledigung entsprechende Werkzeuge entwickelt werden müssen.
Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Entscheidungshilfen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
In diesem Beitrag werden Arbeitshilfen – sogenannte Entscheidungshilfen – vorgestellt, die zurzeit vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenhang mit den Entwürfen zu einer Novelle des Altlastensanierungsgesetzes („ALSAG neu“) erstellt werden.
Verwendung von Tunnelausbruchmaterial – Die neue Richtlinie der Österreichischen Bautechnik Vereinigung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Der uneingeschränkte Zugang zu Sand-, Kies- und Lagerstätten für Industrieminerale wird durch vielseitige Oberflächennutzung und restriktiver werdende Umweltauflagen zukünftig erschwert möglich sein.