Das Altlastenkataster ist in der Praxis eine allgemein anerkannte Informationsquelle für die Bewertung eines Grundstücks. Die Einholung eines Katasterauszugs ist Standard bei Immobilienkäufen. Ist das Grundstück als kontaminiert oder als Verdachtsfläche eingetragen, führt das i. d. R. zu einem Wertabschlag und erschwert den Verkauf. Ein Katastereintrag ist ein Mangel i. S. d. Kaufrechts. Der Verkäufer ist daher verpflichtet, den Käufer über einen bestehenden Katastereintrag zu informieren. Der Käufer kann dementsprechend den Kaufvertrag anfechten, wenn ihm der Altlastenverdacht arglistig verschwiegen wurde.
Das Altlastenkataster ist praktisch von großer Bedeutung, seine Handhabung ist aber vielfach unklar. Der Katastereintrag entscheidet nicht über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Sanierungspflicht. Die Eintragung, die Löschung und das Recht auf Auskunft über den Katasterinhalt sind in Bayern nicht ausreichend gesetzlich geregelt. Nicht nur der Eigentümer, sondern jedermann hat nach dem UIG Anspruch auf Einsicht in das Kataster.
| Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt | |
| Quelle: | 8. Bodenschutztage Marktredwitz 2014 (Oktober 2014) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dr. André Turiaux | |
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