REACH – Implikationen bei M&A-Transaktionen

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) stellt die Industrie vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt deshalb war sie in jüngster Vergangenheit Thema unzähliger Abhandlungen. Die Frage welchen Einfluss M&A-Transaktionen auf die verschiedenen Erlaubnistatbestände und Anzeigepflichten unter REACH haben, wurde dabei bislang jedoch nicht erörtert. Nachfolgend werden die verschiedenen Arten von Unternehmensübergängen und Umstrukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf REACH untersucht. Schwerpunkt bilden dabei die Registrierung nach Art. 6 ff. REACH, die Zulassung nach Art. 55 ff. REACH und sonstige Anzeigepflichten, wie etwa des nachgeschalteten Anwenders nach Art. 38 REACH. Ergänzend sollen praktische Hinweise gegeben werden.

I. Einleitung
II. Rechtliche Einordnung
III. Transaktionen
1. Share Deal
a. Registrierung
aa. Vorregistrierung
bb. Fiktionswirkung
b. Zulassung
c. Anzeigepflicht des nachgeschalteten Anwenders
2. Asset Deal
a. Registrierung
aa. Vorregistrierung
bb. Fiktionswirkung
b. Zulassung
c. Anzeige
IV. Umstrukturierungen
1. Gesamtrechtsnachfolge
2. Gesamtrechtsnachfolge und REACH
a. Registrierung
b. Zulassung
c. Anzeigepflicht des nachgeschalteten Anwenders
3. Formwechsel
V. Zusammenfassung
 



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2010 (März 2010)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Marc Christian Bauer
Andreas Schmitz

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