Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat – wissenschaftliche Unabhängigkeit im Wiedergenehmigungsverfahren auf dem Prüfstand!

Der Begriff „Glyphosat“ ist derzeit in aller Munde. Nachrichtensender und Tageszeitungen2 berichten regelmäßig darüber und auch die Politik hat das Thema seit ca. einem Jahr verstärkt in den Fokus genommen. Die Emotionen kochen so hoch, dass im laufenden Verfahren zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat insbesondere Vertreter des BfR, die für die gesundheitliche Bewertung zuständig sind, Morddrohungen erhalten haben.
Was ist aber „Glyphosat“, und weshalb wird „Glyphosat“ derzeit so heiß diskutiert? Mit diesem Beitrag soll versucht werden, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.

In den frühen 1970er Jahren hat sich die FirmaMonsanto die chemische Substanz „Glyphosat“ als aktiven Wirkstoff im Herbizid „Roundup“ patentieren lassen. Der Wirkmechanismus von Glyphosat in der Pflanzenzelle beruht auf der Blockade eines zentralen Stoffwechselweges, der essentiell für das Wachstum von Pflanzen ist. ImJahr 1974 kam„Roundup“ aufden Markt und entwickelte sich seit Beginn der 1980er Jahre schnell zu einem der meist verkauften Herbizide weltweit.Gewöhnlich werden Glyphosat-Herbizide in verdünnter Form direkt auf die Unkräuter gesprüht und schnell von den Pflanzen aufgenommen. Mit ihnen lassen sich die meisten Unkrautarten einfach und kosteneffektiv entfernen. Sie werden daher auch als Breitband-Herbizide bezeichnet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2016 (Juli 2016)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: RA Dr. Volker Kaus

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Internationales Klärschlamm-Symposium
© Rhombos Verlag (9/2008)
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik

Lebensmittel als Repellentien oder Lockmittel in der Biozid-Anwendung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zur Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 am Beispiel von Erdnussbutter

Revision der Schweizerischen Biozidprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Einführung einer Mitteilungspflicht für Biozidprodukte

Die Bereitstellung auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Anmerkungen zum Urteil des OLG Köln vom 17.11.2023 – 6 U 105/23

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll