Der sinnvolle Umgang mit getrennt erfassten Bioabfällen unter besonderer Berücksichtigung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird dargestellt. Verschiedene Argumente zur Steigerung der erfassbaren Mengen sowie ein strategisch vernünftiges Vorgehen bei der Verwertung dieser Bioabfälle werden diskutiert.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 13. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2013) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dr. Hubert Seier | |
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Initiative für eine europaweite Bioabfallrichtlinie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2008)
Gemeinsam mit 11 weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt sich Deutschland für verbindliche Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen ein, die vorzugsweise als EU-Bioabfallrichtlinie eingeführt werden sollten.
Rechtliche Vorgaben der Düngeverordnung beim Komposteinsatz
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2018)
Die Düngeverordnung von 2017 enthält viele Neuregelungen für den Einsatz von Kompost.
Die Verwertung von Kompost unter Berücksichtigung des neuen Düngerechtes
© Universität Stuttgart - ISWA (6/2017)
Die effiziente Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ist ein wichtiges Thema nachhaltiger Kreislaufwirtschaft. Verschiedene Argumente zur Steigerung der erfassbaren Mengen sowie sinnvolle Verwertungswege werden oft diskutiert. Obwohl es immer noch Diskussionen über diese Trennpflicht gibt, kann es keinen ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit dieser Forderung geben.
Anforderung der aktuellen Rechtsprechung an die Satzungsgestaltung sowie ordnungsrechtliche Möglichkeiten zur Sicherstellung der Wertstoffqualität
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Das Abfallrecht hält auf verschiedenen Ebenen Möglichkeiten bereit, um eine gewisse Wertstoffqualität zu sichern. Von entscheidender Bedeutung sind die Getrennthaltungsanforderungen sowohl im KrWG als auch in den jeweiligen Landesgesetzen. Diese ermöglichen es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, in ihren Satzungen konkretisierte Anforderungen an die Abfalltrennung und damit an die Einhaltung von Qualitätsstandards zu setzen. Flankiert werden diese Instrumente durch die Möglichkeit, bei Verstößen erhöhte Gebühren zu erheben. Ergänzend können auch Bußgelder verhängt werden, wobei es im Sinne einer positiven Akzeptanz sicherlich wenig zielführend sein dürfte, eine Wertstoffqualität durch Bußgelder erreichen zu wollen.
EEG 2017 in der abfallwirtschaftlichen Praxis – Chancen für Bio- und Grüngutverwertungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Zum 1. Januar 2017 trat das erst 2014 letztmalig novellierte „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017)“ in Kraft. Während bislang die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde einen festgeschriebenen Vergütungssatz erhielten, wird ab 2017, auch für biogene Abfallstoffe, die Höhe der Vergütung (bzw. der Marktprämie) im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Unter monetären Gesichtspunkten muss, nach Einschätzung des Witzenhausen-Instituts, die Teilnahmepflicht am Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Abfallanlagen keine wesentliche Verschlechterung darstellen. Sehr nachteilig, insbesondere im kommunalen Umfeld, ist die Planungsunsicherheit, da die Vergütung für den erzeugten Strom erst zu einem relativ späten Zeitpunkt im Planungsverfahren endgültig feststeht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Vorleistungen in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zu leisten.