Der organisatorische Übergang von ungeordneten Ablagerungsflächen respektive Müllkippen zur Anlage geordneter Deponien Ende der 1970er Jahre war gekennzeichnet vom Glauben an die technische Machbarkeit, den Abfall in technischen und geologischen Barrieren zu sichern. Mittlerweile rechnet man in Nachsorgezeiträumen von 50 bis zu 100 Jahren. Wer dann die Entlassung aus der Nachsorge verantworten soll, ist nicht absehbar.
Copyright: | © OTH Amberg-Weiden | |
Quelle: | 5. Fachtagung Verfahren & Werkstoffe für die Energietechnik (Juni 2009) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer | |
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bifa-Text Nr. 57: Die Abfallwirtschaft im Jahr 2030 - Eine Szenarioanalyse nicht nur für Bayern
© bifa Umweltinstitut GmbH (5/2012)
In einer neuen Studie des bifa Umweltinstituts werden mögliche Entwicklungen der regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die bayerische Abfallwirtschaft im Jahr 2030 dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsstrukturen und auf die Ökoeffizienz. Das Projekt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Ergebnisse bieten auch anderen Behörden, Unternehmen und Verbänden in Deutschland eine Basis für die eigene Positionierung und Strategieentwicklung.
10 Monate neue Deponieverordnung – erste Erfahrungen
© LGA Bautechnik GmbH (5/2010)
Der 16. Juli 2009 stellt –nach dem Ablagerungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle zum 1. Juni 2005 –die zweite große Zäsur für die Deponien in Deutschland dar. Zur Stunde Null trat mit Ablauf ihrer letzten Übergangsfrist die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) insgesamt außer Kraft, ebenso die bisherige Deponieverordnung (DepV) und die Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV). An ihre Stelle trat die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.04.2009.
Alternative Oberflächenabdichtungssysteme im Lichte der neuen Deponieverordnung
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2010)
Mit Inkrafttreten der „neuen Deponieverordnung“ am 16. Juli 2009, welche auch als „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ bezeichnet wird, haben sich wesentliche rechtliche Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung einer Deponie verändert. Hierunter fallen auch die Anforderungen an die Errichtung der Oberflächenabdichtung. Wesentlichster Punkt hierbei ist sicherlich die Änderung des in der alten Deponieverordnung restriktiv festgelegten Regelsystems (mit der Öffnung zu gleichwertigen Systemen) zu einer reinen Definition des Abdichtungsaufbaus mit Qualitätsanforderungen und der Erfordernis des Nachweises der grundsätzliche Funktionserfüllung für einen Zeitraum über 100 Jahre in der neuen Deponieverordnung.
Die Deponierecht-Vereinfachungsverordnung 2009
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2009)
Das Deponierecht unterlag in den letzten Jahren grundlegenden Veränderungen und weist eine stetig zunehmende Regelungsdichte auf. Während die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Deponie unter Geltung des Abfallbeseitigungsgesetzes von 19721 und erst recht vor Inkrafttreten dieses Gesetzes weitgehend dem Vollzug des Abfallrechts und des Ordnungsrechts durch die Länderbehörden überlassen war, ging der Bundesgesetzgeber mit dem Abfallgesetz 1986 und der in dessen § 4 Abs. 5 enthaltenen Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften zunehmend zur Aufstellung zentraler bundeseinheitlicher Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Deponien über.
Die neue Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungs- und Überwachungsbehörde
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die auf 7 Rechtsnormen verteilten rechtlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfalldeponien in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Die neue Deponieverordnung trat unter dem alten Titel „Verordnung über Deponien und Langzeitlager – Deponieverordnung (DepV)“ als Artikel 1 der „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ am 16. Juli 2009 in Kraft.