Im Energierecht gibt es zunehmend Vorgaben, die über ökonomische Belastungen oder Begünstigungen wirtschaftliche Anreize für bestimmte Tätigkeiten setzen. Die verschiedenen Vorgaben werden im Kontext der Klärschlammverbrennung vorgestellt.
Im Energierecht gibt es eine wachsende Zahl an Vorgaben, die nicht ordnungsrechtlich oder regulatorisch ausgestaltet sind, sondern über ökonomische Belastungen oder Begünstigungen wirtschaftliche Anreize für bestimmte Tätigkeiten setzen. Teilweise sind diese Maßnahmen als (klassische) Steuern ausgestaltet, die neben einem ökologischen Lenkungszweck damit auch der Einnahmenerzielung dienen. Es gibt aber auch weitere Instrumente, wie die verschiedenen Umlagen-Systeme (EEG, KWKG etc.), die im Jahre 2022 gesetzgeberisch erheblich umgestaltet wurden, wie auch die Sonderabgaben in Form des Zertifikatehandels.
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Quelle: | Wasser und Abfall 02-03 (März 2023) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Niko Liebheit | |
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