Nationaler Teilflächenansatz des Umweltbundesamtes zum Schutz von Nichtzielpflanzen und Nichtzielarthropoden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die Anforderungen, Verfahren und Zeitrahmen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind in der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) geregelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist in Deutschland für die Erteilung von pflanzenschutzrechtlichen Zulassungen zuständig.

Das Umweltbundesamt (UBA) fordert seit Dezember 2019 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Festsetzung der Anwendungsbestimmung NTneu-Ackerbegleitflora zum Schutz von Nichtzielpflanzen und die Anwendungsbestimmung NTneu-Ackerarthropoden zum Schutz von Nichtzielarthropoden auf der Behandlungsfläche. Danach darf die Anwendung des betroffenen Pflanzenschutzmittels und anderer Pflanzenschutzmittel, die ebenfalls eine der Anwendungsbestimmungen aufweisen, lediglich auf maximal 90%der zu behandelnden Anbaufläche erfolgen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine umfassende rechtliche Bewertung zu der Frage vor, ob im Unionsrecht oder nationalen Recht eine Rechtsgrundlage besteht, die Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung von den Anwendungsbestimmungen NTneu-Ackerbegleitflora und NTneu-Ackerarthropoden abhängig zu machen.



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Quelle: StoffR Heft 03 (August 2020)
Seiten: 15
Autor: Alexander Koof

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