Das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ geht davon aus, dass Insekten ein integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt sind und in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle spielen. Zum einen seien die Gesamtmenge und zum anderen auch die Artenvielfalt der Insekten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollte die Bundesregierung das Insektensterben umfassend bekämpfen mit dem Ziel, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten
und ihrer Artenvielfalt zu erreichen.
In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vom März 2018 haben sich die beteiligten Parteien für eine umfassende Bekämpfung des Insektensterbens und den Schutz der biologischen Vielfalt ausgesprochen. Dazu sollten ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“ und eine „Ackerbaustrategie“ entwickelt und zwecks Biodiversitätsschutz die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wirksam reduziert werden. Der chemische Pflanzenschutz-WirkstoffGlyphosat solltemit einer systematischenMinderungsstrategie imEinsatzdeutlicheingeschränkt werden, mit dem Ziel, dessen Anwendung schnellstmöglich grundsätzlich zu beenden.1 Die Bundesregierung ist auf diesem Feld bis zum Ende der Legislaturperiode im September 2021 äußerst aktiv geworden. Die gesetzgeberischen Maßnahmen sollen folgend dargestellt und bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Einsatz von Pestiziden2 untersucht werden.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | StoffR 03/2021 (August 2021) | |
| Seiten: | 12 | |
| Autor: | RA Dr. Volker Kaus | |
| Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden. | ||
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik
Lebensmittel als Repellentien oder Lockmittel in der Biozid-Anwendung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zur Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EU)
Nr. 528/2012 am Beispiel von Erdnussbutter
Revision der Schweizerischen Biozidprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Einführung einer Mitteilungspflicht für Biozidprodukte
Die Bereitstellung auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Anmerkungen zum Urteil des OLG Köln vom 17.11.2023 – 6 U 105/23
Generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 harmonisiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtet sich in Deutschland zudem nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 2022).