Die Neuordnung des nationalen Biozidrechts durch die ChemBiozidDV

Bereits seit langem war kritisiert worden, dass die nationalgesetzlichen Regelungen für Biozidprodukte in Deutschland auf zwei Verordnungen verteilt und diese auch noch vollkommen veraltet waren.

Im September 2020 legte das federführende Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf für die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) vor. Nach intensiver Kommentierung durch die Industrie, den Handel, die Verwender sowie die Bundesländer und weiterer Interessenverbände wurde der überarbeitete Verordnungstext am 12.5.2021 durch die Bundesregierung beschlossen, dem der Bundesrat am 25.6.2021 mit einigen Änderungen zustimmte. Die Verordnung wurde am 25.8.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wer jedoch gehofft hatte, dass diese Verordnung endlich die vollkommen überholten und in vielfacher Hinsicht unzulänglichen Altregelungen durch ein besseres Regelungswerk ersetzt, das die Sicherheit vonMenschen, Tieren und der Umwelt im Hinblick auf Biozidprodukte gewährleistet, dabei leicht verständlich und vollziehbar, aber ohne einen unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Kostenaufwand bei Behörden und Wirtschaft zu schaffen ist, der hat sicherlich zu viel erwartet. Tatsächlich wird die Verordnung, auch wenn sie verschiedene sinnvolle Ansätze enthält, im Ergebnis den an sie gestellten Erwartungen nicht gerecht. 
Der vorliegende Artikel bietet einen Überblick über die Regelungen der neuen ChemBiozidDV, vergleicht diese mit den Altregelungen und setzt sich mit der an den neuen Regelungen geübten Kritik auseinander, um schließlich einen Ausblick darauf zu geben, welche Auswirkungen diese Regelung auf den Handel und die Industrie haben wird.

Autor:
Henning Krüger



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2021 (August 2021)
Seiten: 10
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