Arbeitgeber in der Pflicht – Was für die Betreiber von Gasanlagen wichtig ist

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält einige Änderungen, die speziell für Betreiber von Gasanlagen von Bedeutung sind und im folgenden Beitrag dargelegt werden.

Im Rahmen einer Artikelverordnung trat am 1. Juni 2015 die neue „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“ in Kraft.

Für spezielle Arbeitsmittel wie z. B. Blasensetzsysteme gelten insbesondere die Anforderungen des Abschnittes 2 „Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“. Danach hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und ge eignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In diese Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Tätigkeit entstehen können, und zwar durch

  • das Arbeitsmittel,
  • die Arbeitsumgebung oder
  • die Arbeitsgegenstände, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln ausgeführt werden.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 09 - 2015 (September 2015)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dr. Albert Seemann

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