Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung soll stärker dem aktuellen Unfallgeschehen bei Arbeitsmitteln Rechnung tragen. Zudem wurde die Prüfung besonders gefährlicher Arbeitsmittel neu aufgenommen.
Warum eine neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)? Die bisherige BetrSichV wurde 2002 in Kraft gesetzt und hat sich seitdem als wichtiger Rechtsgrundsatz bei der Auswahl, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln bewährt. Über zehn Jahre Erfahrung in der Anwendung haben aber auch manche Lücken aufgedeckt, die sich erst in der praktischen Umsetzung zeigten. In der bisherigen BetrSichV lag eine starke Betonung auf den überwachungsbedürftigen Anlagen, die dazu führte, dass die Verwendung anderer, deutlich unfallträchtigerer Arbeitsmittel zu wenig Berücksichtigung fand.
Die neue Verordnung soll gestützt auf Daten der Unfallstatistik nun stärker dem aktuellen Unfallgeschehen bei Arbeitsmitteln Rechnung tragen. Besondere Unfallschwerpunkte wie Instandhaltung, Betriebsstörungen, Manipulation von Schutzeinrichtungen und unsachgemäße Benutzung stellen ein hohes Risiko dar und werden in der zukünftigen Verordnung deshalb besonders hervorgehoben. Neu aufgenommen sind Prüfungen von besonders gefährlichen Arbeitsmitteln, wobei die Beschränkung auf Krane, Flüssiggasanlagen und maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik eher beliebig erscheinen mag.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 09 - 2015 (September 2015) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dr. Ronald Unger | |
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