Die Ausbringung von wirtschaftseigenen Düngern (Gülle, Stallmist) und Siedlungsabfällen (Kompost und Klärschlamm) ist zugleich Segen und Fluch. Mit kaum einer anderen Tätigkeit steht der Landwirt so im Fokus der Öffentlichkeit.
Für die einen Entsorgung und Belästigung, für die anderen wertvoller Dünger. In kaum einem anderen Bereich wirkt der gesetzgeberische Regelkreis so intensiv herein, wie in den der organischen Düngung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 30. Abfall- und Ressourcenforum 2018 (April 2018) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,50 | |
Autor: | Dierk Koch | |
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Novelle der Düngeverordnung: Was wurde bereits geändert, was wird sich ändern?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2019)
Deutschland wurde im Juni 2018 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung und nicht ausreichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt. Der EuGH kommt zum Ergebnis, dass die von Deutschland in der Novelle der Düngeverordnung 2007 ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Ziele der Nitratrichtlinie zu erreichen. Die Europäische Kommission (EU-KOM) hat in der Folge Deutschland gerügt, dass auch mit der 2017 abgeschlossenen Novelle der Düngeverordnung nicht die notwendige Umsetzung der Nitratrichtlinie erfolgt, daher wird die Düngeverordnung derzeit erneut novelliert und soll 2020 in Kraft treten.
Ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verwertung von Komposten und Gärresten nach Düngerecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Da von Düngemitteln erhebliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können, stellt das Düngerecht eine Reihe von Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Zunächst müssen die verwendeten Ausgangsstoffe zulässig sein und das Düngemittel einem Düngemitteltyp der Düngemittelverordnung entsprechen. Weiterhin muss das Düngemittel die Schadstoffgrenzwerte der Düngemittelverordnung einhalten und darf keine seuchen- oder phytohygienisch relevanten Schaderreger enthalten. Schließlich muss jedes Düngemittel ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
Alle diese Anforderungen werden von den Düngemittelverkehrskontrollstellen der Länder überwacht.
Phosphatrecycling mit Düngern aus der Kreislaufwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Durch den Einsatz von Komposten, Gärprodukten und Abwasserschlämmen wird bereits heute in erheblichem Maße P-Recycling betrieben. Aber auch die Rückgewinnung von Phosphor durch neue technische Verfahren rückt zunehmend in den Fokus des öffentlichen Interesses. Die Endlichkeit der Phosphaterzreserven, die sinkende Qualität der Erze, der Anstieg der Preise für Rohphosphate sowie die Abhängigkeit von Importen aus Ländern mit Erzvorkommen fördern den Recyclinggedanken in Deutschland zusätzlich. Langfristiges Ziel der Phosphor-Rückgewinnung aus Sekundärrohstoffen der Kreislaufwirtschaft ist daher insbesondere die Substitution von Phosphat-Düngemitteln, die bislang in Erzlagerstätten abgebaut werden.
Sanktionen für Zulassungsinhaber und Parallelhändler nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2011)
Das Pflanzenschutzrecht in Deutschland bedarf einer Neugestaltung. Zum 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz- Verordnung der EU in Kraft getreten1. Die VO (EG) Nr.1107/2009 löst die bisherigen Pflanzenschutzrichtlinien der EU ab. Die grundlegenden Anforderungen an die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich jetzt unmittelbar aus EU-Recht. Dies erfordert eine Neuausrichtung des deutschen Pflanzenschutzmittelrechts2. Hierzu wurde am 2.9.2011 von der Bundesregierung der Entwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts” in den Bundesrat eingebracht3. In diesem Gesetzentwurf sind auch Regelungen zu Sanktionen vorgesehen, die in der praktischen Rechtsanwendung zu erheblichen Problemen sowohl für Zulassungsinhaber als auch für Parallelhändler führen können.
Ausgewählte Rechtsfragen des Parallelhandels mit Pflanzenschutzmitteln
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2011)
Seit dem 14.6.2011 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/ EWG und 91/414/EWG des Rats („VO Nr. 1107/2009“).1 Sie löst die Richtlinie 91/414/EWG des Rats vom 15.7.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln2 („Richtlinie 91/414/EWG“) ab. Enthielt die Richtlinie 91/414/EWG noch keine Regelungen speziell für den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln („PSM“), so ist dieser Zustand seit dem 14.6.2011 durch Art. 52 VO Nr. 1107/2009 geändert.