Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Konformitätsbewertung der Kennzeichnung durch externe Konformitätsbewertungsstellen beider sog. EU-Typprüfung (ModulB) von Pflanzen-Biostimulanzien nachVerordnung (EU) 2019/1009 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt. Der Beitrag stellt zunächst einzelne Aspekte der Regelungssystematik der sog. EU-Düngeprodukteverordnung dar. Sodann geht er auf die Kennzeichnungsanforderungen ein und versucht, Ansätze aufzuzeigen, um einzelne Fragen zur Kennzeichnung zu klären. Der Fokus des Beitrags liegt auf der Kennzeichnung für Verbraucher.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 2024 - 03 (Oktober 2024) | |
Seiten: | 11 | |
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